Petition des Schleswig-Holsteinischen Landtages zur Erhaltung des Zugangs zum Recht

Wir weisen auf eine aktuelle Petition des Schleswig-Holsteinische Landtags vom 09.10.2024 hin, die sich für den Erhalt des Zugangs zum Recht und die Sicherung der Arbeits- und Sozialgerichte in den Regionen in Schleswig-Holstein einsetzt.

Hintergrund sind die Pläne der Landesregierung Schleswig-Holsteins sämtliche Arbeits- und Sozialgerichte des Landes zu schließen und an einem Standort zu konzentrieren. Dies wohl wegen der angespannten Haushaltslage des Landes.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat die bekannt gewordenen Pläne in einer Presseerklärung scharf kritisiert.  „Der Zugang zum Recht darf nicht vom Geldbeutel eines Landes abhängen“ so Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels, Präsident der BRAK. „Gerade im Arbeits- und Sozialrecht, das so viele Bürgerinnen und Bürger betrifft, muss die räumliche Nähe des zuständigen Gerichts gewährleistet bleiben. Den Rückzug aus der Fläche lehnen wir ab. Der Rechtsstaat muss präsent bleiben! Wenn wir hier anfangen, wo soll das enden?“.

Weiter kritisierten die BRAK und der Präsident der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt und Notar a.D. Jürgen Doege, den Umstand, dass die Landesregierung vor der Entscheidung nicht das Gespräch mit der Anwaltschaft gesucht hat.

Die Petition können Sie unter folgendem Link aufrufen:

https://www.landtag.ltsh.de/petitionen/zugang-zum-recht-erhalten-arbeits-und-sozialgerichte-sichern/

Die Presserklärung der BRAK können Sie unter folgendem Link nachlesen oder herunterladen:

https://www.brak.de/presse/presseerklaerungen/der-brak-2024/schleswig-holstein-forciert-bankrott-des-rechtsstaates/

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