Hinweis auf Wahlen zur Vertreterversammlung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerkes – Einreichungsfrist für Wahlvorschläge endet am 10.10.2024 um 16 Uhr

Gern weisen wir kollegialiter auf die anstehenden Wahlen zur Vertreterversammlung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerkes hin.

Der Wahltag wurde bestimmt auf Montag, den 10.02.2025, 16:00 Uhr. Zuvor wird das Verzeichnis der wahlberechtigten Mitglieder (Wählerverzeichnis gemäß § 4 Abs. 1 der WahlO) vom 08.11.2024 bis zum 10.01.2025 während der üblichen Dienstzeiten – montags bis freitags 08:00 – 15:00 Uhr – in der Geschäftsstelle des Versorgungswerks, Wallgässchen 1a – 2b, 01097 Dresden, zur Einsicht durch die Mitglieder ausgelegt werden.

Die Vertreterversammlung besteht aus 15 Vertretern, die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des SRV gewählt werden. Zusätzlich werden 8 Ersatzvertreter gewählt (§ 3 Abs. 2 der Satzung, § 1 Abs. 2 Satz 2 der WahlO). Das Versorgungswerk bittet alle seine Mitglieder, Wahlvorschläge beim Wahlausschuss einzureichen. Das entsprechende Formular sowie weiterführende Informationen finden Sie in der Rubrik Wahlen auf der Internetseite des Versorgungswerks.

Die Einreichungsfrist für Kandidaten/Wahlvorschläge endet am 10. Oktober 2024, um 16:00 Uhr.

Alle Mitglieder des Versorgungswerkes sollten zudem bereits ihr Wahlausschreiben erhalten haben.

 

 

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