Die Anwaltschaft ist dem Rechtsstaat verpflichtet – persönliche Anfeindungen gegen eine sächsische Rechtsanwältin

Nachdem zunächst in der aktuellen Berichterstattung massive Kritik an einer sächsischen Kollegin geäußert wurde, die den mutmaßlichen Attentäter von Solingen im Rahmen eines Asylverfahrens vertreten hat, sah sich unsere Kollegin in der Folge sogar unmittelbaren, womöglich strafbaren, Anfeindungen in bzw. vor der Kanzlei ausgesetzt, welche auch polizeiliche Maßnahmen nötig machten.

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen (RAK) sowie der DresdnerAnwaltVerein e.V. verurteilen diese Kritik – und mehr noch jegliche persönliche Anfeindungenauf das Schärfste. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind menschlich und als ein unabhängiges Organ der Rechtspflege in ihrer Tätigkeit zu respektieren.

Bereits am 29.08.2024 verurteilte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), u.a. mitgetragen von deren Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann (zugleich Präsidentin der RAK Sachsen), die Berichterstattung der BILD zu „Solingen“, soweit diese unberechtigt Kritik an der Kollegin übte, die den vermeintlichen Attentäter im Rahmen eines Asylverfahrens vertreten hat. Bspw. die Behauptung, die Kollegin habe „Hilfe“ zur Vereitelung einer Abschiebung „geleistet“, geht fehl.

Es ist das verbriefte Recht jedes Asylbewerbers, sich in seiner Rechtsangelegenheit anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Dies ist Teil des Kernes unseres Rechtsstaates.

„Diese Aufgabe, welche die Kollegin als Organ der Rechtspflege pflichtgemäß wahrnimmt und wahrgenommen hat, zu einem Akt der Beteiligung hoch zu stilisieren, ist nicht nur hochgradig unethisch, sondern gleichermaßen falsch“, so RAuN Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer. „Die Kollegin hat nicht mehr, aber auch nicht weniger, getan, als ihre berufliche Pflicht zu erfüllen. Sie dafür zu kritisieren, halte ich nicht nur für fehlgeleitet, sondern für geradezu unmoralisch.“

Presseerklärung BRAK 6/2024 vom 29.08.2024

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