Verbindungsabbrüche bei Faxversand an sächsische Gerichte und Behörden

Die RAK Sachsen erreichten wiederholt Mitteilungen aus der Anwaltschaft, wonach Schriftsätze per Fax aufgrund hartnäckiger Verbindungsabbrüche nicht oder nur teilweise an Gerichte und Behörden versandt werden können.

Das Sächsischen Staatsministeriums der Justiz (SMJ) bestätigt nunmehr, dass es mit der Umstellung des sächsischen Verwaltungsnetzwerkes (SVN) auf Voice-oder-IP (VoIP) bei einigen Gerichten und Justizbehörden wiederholt zu Faxproblemen wie etwa Verbindungsabbrüchen komme, welche bislang leider noch nicht endgültig technisch gelöst seien.

Vorläufig geht das SMJ davon aus, dass ein Fehlverhalten im Übergang aus dem öffentlichen Netz in das SVN vorliege, welches nur im Zusammenhang mit VoIP-Anschlüssen auftrete. Das zuständige SVN-Betriebszentrum empfiehlt betroffenen Anwaltskanzleien, bei Störungen im Faxversand zunächst den eigenen Provider zu kontaktieren. Dieser könne sich zur Eingrenzung des Fehlers ggfs. mit dem SVN-Betriebszentrum direkt in Verbindung setzen (Kontaktdaten unter https://www.egovernment.sachsen.de/svn.html). Finde der Provider keine Lösung, könne auf Basis von dessen Ticket eine Störmeldung durch das Betriebszentrum bei dem Betreiber des SVN ausgelöst werden.

Das SMJ bittet, verstärkt den alternativen Zustellungskanal über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu nutzen, um die aktuell auftretenden Probleme zu umgehen.

Geschäftsstelle am 16. Mai 2019 nicht besetzt

Aufgrund einer ganztägigen Veranstaltung ist die Geschäftsstelle der RAK Sachsen am Donnerstag, 16. Mai 2019, nicht besetzt. Das Seminar „Schönheitsreparaturen, Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten im Wohnraum- und Gewerberaummietrecht – aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung“ findet in den Räumen der Geschäftsstelle statt.

Am Freitag, 17. Mai 2019, sind wir wieder ab 08:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Wahl der Vertreter der 7. Satzungsversammlung

Die Wahl der Vertreter der 7. Satzungsversammlung wird im Jahr 2019 erstmals in elektronischer Form durchgeführt. In der 1. Wahlbekanntmachung vom 17. Januar 2019 informierte der Wahlausschuss über den Ablauf der Wahl, das Wahlverfahren und die zu beachtenden Fristen.

Die wichtigsten Schritte und Fristen im Überblick:

  • Auslage des Wählerverzeichnisses in der Geschäftsstelle der RAK Sachsen: 18.01.2019 – 01.02.2019 während der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag 08:00 – 16:00 Uhr)
  • Einspruch gegen des Wählerverzeichnis bis 01.02.2019
  • Einreichung von Kandidatenvorschlägen zur Wahl als Vertreter der 7. Satzungsversammlung schriftlich bis 15.02.2019, 16:00 Uhr. Hierfür finden Sie hier ein Muster. Nach Ablauf der Einreichungsfrist wird der Wahlausschuss unverzüglich über die Zulassung der Bewerber als Kandidaten zur Wahl als Vertreter der 7. Satzungsversammlung entscheiden und diese den Wahlberechtigten rechtzeitig vor Beginn des Wahlzeitraumes bekannt geben. Zudem erhalten Sie weitere Hinweise zur Durchführung der Wahl einschließlich der Zugangsdaten zum elektronischen Wahlportal.
  • Wahlzeitraum 15.03.2019 – 04.04.2019
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses bis 30.04.2019

Erklärungen, wie Einsprüche oder Vorschläge, sind an den Wahlausschuss Satzungsversammlung, RAK Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden, zu richten. Mitglieder des Wahlausschusses sind:

  • Rechtsanwalt Jörg Krüger (Wahlleiter), Glacistraße 8, 01099 Dresden
  • Rechtsanwalt Andreas Engler, Lampestraße 6, 04107 Leipzig (stellv. Wahlleiter)
  • Rechtsanwältin Jacqueline Lange, Jordanstraße 18, 01099 Dresden

Das elektronische Wahlsystem wird von der Fa. POLYAS GmbH, Marie-Calm-Straße 1-5, 34131 Kassel, zur Verfügung gestellt. Für dieses Online-Wahlprodukt POLYAS Core Version 2.2.3 liegt ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik am 10.02.2016 erteiltes Deutsches IT-Sicherheitszertifikat vor.

Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Satzungsversammlung

Uns liegen zurzeit keine aktuellen Stellengesuche vor.

Uns liegen zurzeit keine aktuellen Stellengesuche vor.

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