veränderter Kammerbeitrag 2023 (360,- Euro je Mitglied / ggf. zzgl. 70,- Euro je etwaigem weiterem beA)

Nachdem die Rechtsanwaltskammer dankenswerterweise die ersten Zahlungen auf den seit 01.01.2023 fälligen und bis zum 31.03.2023 zu überweisenden Mitgliedsbeitrag bereits unaufgefordert entsprechend § 3 der Beitragsordnung erreichten, weisen wir gern nocheinmal darauf hin, dass die Kammerversammlung am 04.07.2022 den Beitrag wie folgt festsetzte:

Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2023 beträgt 360,00 €. Der Mitgliedsbeitrag für diejenigen Mitglieder, für die mehr als ein beA eingerichtet wird, wird um jeweils 70,00 € für jedes zusätzliche beA erhöht.

Bitte passen Sie Ihre Überweisungs-/Daueraufträge o.ä. entsprechend an. Das individuelle Anschreiben zum Kammerbeitrag 2023 erhalten Sie wie gewohnt demnächst per beA.

Algorithmen, Ethik und Recht – Internationaler LegalTech-Wettbewerb des FBE

Der Europäische Anwaltsverband hat die nächste Ausgabe des Internationalen LegalTech-Wettbewerbs angekündigt. Das Thema der diesjährigen Ausgabe des Wettbewerbs lautet „Algorithmen, Ethik und Recht“.

Der Zweck des Wettbewerbs besteht darin, das Bewusstsein zu schärfen und innovatives Denken unter Anwälten zu Themen wie der Implementierung moderner Technologien in Rechtsdienstleistungen und der Erforschung innovativer Bereiche an der Schnittstelle von Recht und künstlicher Intelligenz zu fördern.

Der Wettbewerb richtet sich an Mitglieder der in der FBE zusammengeschlossenen Rechtsanwaltskammern. Der Teilnehmer muss eine Einzelperson oder ein Team von bis zu drei Personen sein. Die Einzelperson oder mindestens eine Person in einem Team muss ein der FBE angeschlossener Anwalt sein, der die Anwaltskammer vertritt; weitere Teammitglieder können IT-Spezialisten, Programmierer, UX-Experten, Hochschulstudenten oder Vertreter anderer Bereiche sein.

Die Teilnehmer werden ermutigt, Projekte vorzustellen, die nicht nur die theoretischen Möglichkeiten des Einsatzes neuer Technologien in juristischen Dienstleistungen (d.h. konzeptionelle Theorien zu den rechtlichen Implikationen des Einsatzes von KI), sondern auch praktische Konsequenzen solcher Phänomene für die Gesellschaft berücksichtigen und – sogar technische – Umsetzungsmöglichkeiten in diesem Bereich.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie gern der Homepage des FBE.

Poster – International Legal Tech Competition 2023

beA: 31.12.2022 – Signaturzertifikate auf Karten der ersten Generation verlieren Gültigkeit

Wir weisen erneut darauf hin, dass die Signaturzertifikate, die auf den beA-Karten Signatur der ersten Generation hinterlegt sind, am 31.12.2022 ihre Gültigkeit verlieren. Auch Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer und Anbieter von Kanzleisoftware hatten in den letzten Monaten in zahlreichen Veröffentlichungen darauf hingewiesen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich noch nicht um ein Folgezertifikat oder eine anderweitige Signiermöglichkeit bemüht haben, bitten wir, dies unverzüglich zu tun.

Weitere Informationen finden Sie im aktuellen beA-Newsletter der BRAK.

KAMMERaktuell Ausgabe 3/2022 mit Seminarangebot 2023 erschienen

In der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift KAMMERaktuell informieren wir u.a. über:

  • Vorstandswahl 2023
  • Wahl der 8. Satzungsversammlung
  • beA für Berufsausübungsgesellschaften
  • Treffen der befreundeten und benachbarten Rechtsanwaltskammern
  • Seminare der RAK Sachsen bis Ostern 2023

 

Wir wünschen eine interessante Lektüre!

Vorstandswahl 2023: Frist zur Benennung von Wahlvorschlägen bis 09. Januar 2023

Mit der 1. Wahlbekanntmachung vom 01.12.2022 informierte der Wahlausschuss über die im Jahr 2023 anstehende Vorstandswahl. Zu wählen sind 12 Vorstandsmandate.

Der Wahlzeitraum ist vom 20. Februar 2023, 12:00 Uhr bis 13. März 2023, 12:00 Uhr. Es wird elektronisch gewählt. Weitere Informationen zur Vorstandswahl 2023

Vorschläge für die Wahl in den Vorstand sind bis zum 09. Januar 2023, 16:00 Uhr, beim Wahlausschuss, c/o RAK Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden, einzureichen. Muster für die erforderlichen Erklärungen finden Sie hier:

Muster Benennung der/s Kandidatin/Kandidaten

Muster Einverständniserklärung

Muster Unterstützungserklärung

 

Rettungsversuch für Sammelanderkonten

Im Rahmen ihrer 4. Sitzung am 05.12.2022 befasste sich die 7. Satzungsversammlung, das sog.
Parlament der Anwaltschaft, erneut mit der Problematik der bankseitig massenhaft gekündigten
Anderkonten. Vorausgegangen war eine Änderung der Risikoeinstufung in den Auslegungs- und
Anwendungshinweisen (AuA) der BaFin. Um den sich hierdurch ergebenden erhöhten Prüfaufwand
bzgl. der seitens der Anwaltschaft unterhaltenen Konten zu vermeiden, waren Banken Anfang des
Jahres dazu übergegangen, Sammelanderkonten zu kündigen.

Um Rechtssicherheit für Kolleginnen und Kollegen zu schaffen und einen Beitrag zum Erhalt der Anderkonten zu leisten, beschloss die Satzungsversammlung eine weitgehende Änderung in § 4 BORA.

Für Einzelheiten der Änderung und deren gewünschte Auswirkung erlauben wir uns auf die Presserklärung der BRAK zu verweisen.

Forschungsprojekt zur Attraktivität von Schiedsgerichten

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

die Hochschule Hof arbeitet an einem Forschungsprojekt zur Attraktivität von Schiedsgerichten. Es geht um die Erfassung empirischer Daten zu diesem praxisrelevanten Thema. Dabei bitten wir Sie als Rechtspraktiker(in) um Ihre geschätzte Unterstützung. Die bisherige Datenbasis ist leider dünn. Mir einer Umfrage wollen wir die Forschungsfrage klären, wie effizient Schiedsgerichte in der Praxis sind. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob und wann zur Streitbeilegung bevorzugt ein staatliches Gericht oder ein privates Schiedsgericht gewählt wird. Wir möchten herausfinden, ob die Praxis mit der herrschenden Lehrbuchmeinung übereinstimmt, welche die Schiedsgerichtsbarkeit regelmäßig „in den Himmel lobt“.

Dabei wollen wir aus Gründen der Vereinfachung weitere alternative Formen der Streitbeilegung ausblenden, wie etwa die Schlichtung, den Vergleich oder die Mediation.

Nicht Gegenstand unserer Forschungsfrage sind auch Schiedsgerichte zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten und privaten Investoren (state-investor dispute settlement). Uns interessieren nur zivilrechtliche Schiedsverfahren zwischen privaten Parteien „auf Augenhöhe“.

Mit Ihrer anonymisierten Teilnahme an der etwa zehnminütigen Umfrage schärfen Sie unsere Untersuchungsergebnisse, die Sie nach deren Auswertung dann gerne für Ihre eigene internationale Mandatsbearbeitung nutzen können. Der Link zur onlinebasierten Umfrage lautet:

https://erhebung.de/zu/q-QanSJAd/Schiedsgerichtsbarkeit

Auf Wunsch senden wir Ihnen die Ergebnisse der Studie per E-Mail zu.

Als kleines Dankeschön für Ihre Teilnahme senden wir Ihnen auf Wunsch einen wertigen Kofferanhänger der Hochschule Hof zu oder einen 10-€ amazon-Gutschein nach Ihrer Wahl. Hierzu hinterlassen Sie bitte in jedem Fall Ihre Emailadresse.

Wir möchten Ihnen schon jetzt für Ihr Engagement und für Ihren Sachverstand herzlich danken.

Cornelia Lehnert, LL.B. und LL.M., Hochschule Hof

Julia Wohlrab, cand. B.A., Hochschule Hof

Prof. Dr. Peter Schäfer, LL.M.

Deutsches, Europäisches und Internat. Wirtschaftsrecht

Hochschule Hof

beA-Kartentausch: Anmeldung am beA mit alter Karte bis 18. März 2023 möglich

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer teilte mit, dass die Frist für den Ablauf der Zertifikate zur Anmeldung am beA über den 31.12.2022 hinaus bis zum 18.03.2023 verlängert werden konnte.

Dies bedeutet, dass Sie sich mit Ihrer beA-Karte der ersten Generation, die aktuell noch gültig sind, bis zum 18.03.2023 an Ihrem Postfach anmelden können.

Wir bitten gleichwohl darum, dass Sie die Karte der neuen Generation, die Ihnen nebst PIN zwischenzeitlich zugegangen sein sollte, unverzüglich in Ihrem beA hinterlegen. So können technische Probleme rechtzeitig erkannt und noch vor Ablauf Ihrer alten beA-Karte gelöst werden.

Sollten Sie noch nicht im Besitz Ihrer beA-Karte der neuen Generation und der dazugehörigen PIN sein, nutzen Sie bitte das Kontaktformular der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer, um Karte und PIN anzufordern.

Achtung!
Wenn Ihre Karte der ersten Generation über ein Signaturzertifikat verfügt, können Sie dieses nicht über den 31.12.2022 hinaus nutzen. Die Zertifikate zum Anbringen qualifizierter elektronischer Signaturen werden technisch nur noch bis zum 31.12.2022 unterstützt. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich. Sofern noch nicht geschehen, können Sie stattdessen die von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer angebotene Fernsignaturlösung oder eine andere Möglichkeit zur Anbringung qualifizierter elektronischer Signaturen nutzen.

Die Information der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zur Verlängerung der Frist bis zum 18.03.2023 finden Sie hier.

beA-Kartentausch_Hinweise der Zertifizierungsstelle bei Problemen

Im Rahmen des beA-Kartentausch versandte die Bundesnotarkammer (BNotK) bis zum 10.11.2022 alle Austauschkarten. Wichtig ist, nach Erhalt der neuen Karten dies zu bestätigen, damit auch der PIN-Brief versandt werden kann. Die BNotK nutzt für den Versand per Post und der Links die dort bekannten Daten.

Für verschiedene Probleme, die wiederholt im Rahmen des Kartentauschs auftreten, hat die BNotK eine Hinweisblatt entwickelt, welches Hilfestellungen gibt.

Neu gegenüber den bisherigen Schritt-für-Schritt-Anleitungen ist, dass die Bundesnotarkammer eine Möglichkeit zur Verfügung stellt, die E-Mail-Adresse, an die der Bestätigungslink versandt wird, selbst zu überprüfen und zu aktualisieren. Der Link ist in dem Hinweisblatt enthalten.

Über diesen Link ist es auch möglich, die Rechnungsadresse für die beA-Karte zu ändern.

Für alle Anfragen bittet die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer das Kontaktformular, das die strukturierte Aufbereitung der Anfragen ermöglicht und damit für eine Beschleunigung der Bearbeitung sorgt, zu verwenden. Das Kontaktformular ist unter dem folgenden Link abrufbar:

https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/bea-kartentausch

In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass einige Bestätigungslinks entweder nicht mehr funktionieren oder von vornherein fehlerhaft waren. Die Bundesnotarkammer verschickt in den kommenden Tagen an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Erhalt ihrer Karte noch nicht bestätigt haben, neue Links zur Bestätigung des Kartenerhalts. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen ihrerseits nichts weiter veranlassen. Den Link erhalten sie unaufgefordert.

Zur beschleunigten Bearbeitung der Anträge auf Fernsignatur ist es sinnvoll, wenn eine aktuelles Ausweisdokument angefordert wird, dieses möglichst nicht per Post zu übersenden, sondern bevorzugt die Möglichkeit des Auslesens der eID aus dem Personalausweis zu nutzen, alternativ den Upload einer qualifiziert elektronisch signierten Ausweiskopie vorzunehmen.

Die Bundesnotarkammer hat verschiedene Maßnahmen eingeleitet, um die Vielzahl der Nachfragen und Beschwerden kurzfristig zu bearbeiten und den Kartentausch bis zum Jahreswechsel erfolgreich durchzuführen. Ganz wichtig ist in diesen Fällen aber, dass die Ticketnummern und die Kartenummern (alt und/oder neu) angegeben werden, weil dies die Bearbeitung erheblich beschleunigt.

In der neuen beA-Version 3.16, die voraussichtlich im Laufe des Dezembers Betrieb genommen werden wird, wird außerdem bei jeder Anmeldung in der Webanwendung eine Prüfung stattfinden, ob eine alte oder neue Karte verwendet wird. Inhaberinnen und Inhaber alter Karten werden durch ein Warnfenster darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihre neue Karte im System hinterlegen müssen.

beA: Umstellung auf Fernsignatur – wichtige Informationen zum Jahreswechsel

Die BRAK informiert gemeinsam mit dem Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr e.V. über die Umstellung der beA-Signaturkarten auf die Fernsignatur zum 31.12.2022, insbesondere zu den Auswirkungen auf die Kanzleisoftware.

wichtige Informationen zum Jahreswechsel

Wichtig ist, dass Sie den Erhalt der zugesandten beA-Karten im Rahmen des Kartentauschs bestätigen, damit Sie den dazugehörigen PIN-Brief erhalten. Sodann ist es notwendig, die neue beA-Karte unverzüglich im beA-System zu hinterlegen. Dies gilt für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unabhängig davon, ob sie eine Kanzleisoftware einsetzen und ob sie die Fernsignatur nutzen möchten.

Eine ausführliche Beschreibung und Anleitung finden Sie im beA-Portal der BRAK: https://portal.beasupport.de/videos

 

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