STAR-Umfrage 2023 zur wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft

Das Institut für Freie Berufe führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. In diesem Jahr geht es insbesondere um die wirtschaftliche Situation der Anwaltschaft. Die Befragung findet, wie schon im Jahr zuvor, rein digital statt.

Wir würden uns über eine Beteiligung von Ihnen an der STAR-Umfrage sehr freuen.

Die Befragung benötigt 15 bis 20 Minuten Ihrer Zeit. Sie ist streng vertraulich und anonym. Natürlich können Sie, wie in den Jahren bisher, eine Individualauswertung der Daten durch das IFB beauftragen.

Bitte unterstützen Sie die Forschung zur Anwaltschaft und nehmen unter folgendem Link ab 02.05.2023 bis zum 31.07.2023 an der Befragung teil:

https://t1p.de/star2023

Für Fragen und Hinweise zur Befragung wenden Sie sich gerne an die Studienleitung des IFB, Frau Nicole Genitheim (nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de).

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns herzlich im Voraus.

Tagung zum Anwaltsrecht am 12.5.2023 in Leipzig

Das Institut für Anwaltsrecht der Leipziger Juristenfakultät veranstaltet in Kooperation mit dem Forschungszentrum für Berufsrecht (ZBR) der Universität Graz am 12. Mai 2023 in Leipzig eine rechtsvergleichende Tagung zum anwaltlichen Berufsrecht in Österreich und Deutschland. Dieser internationale Austausch über grundlegende und aktuelle Fragen des Anwaltsrechts soll den Horizont für alternative Regelungsansätze und Erfahrungen aus anderen Ländern öffnen, neue Perspektiven für die eigene Rechtsentwicklung erschließen sowie Fundamente für internationale Harmonisierungen legen. Da die Veranstaltung Beiträge von Wissenschaftlern und Praktikern vereint, dient sie ferner dem Wissenstransfer zwischen Forschung und Rechtsanwendung, der hier um eine europäische Dimension erweitert wird.

Die Teilnahme ist kostenfrei (Tagungsankündigung nebst Programm). Um rechtzeitige Anmeldung an sekretariat.loyal@uni-leipzig.de wird gebeten.

Veranstaltungsort:
Bibliotheca Albertina (Vortragssaal)
Beethovenstraße 6, 04107 Leipzig

3. Wahlbekanntmachung – Ergebnis der Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Sachsen in der 8. Satzungsversammlung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Wahlausschuss zur Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Sachsen in der 8. Satzungsversammlung gibt das Ergebnis der Wahl gemäß § 19 Abs. 3 WahlO Satzungsversammlung wie folgt bekannt:

Gesamtzahl der Wahlberechtigten: 4.423

Zahl der Wähler: 351

Zahl der gültigen elektronischen Stimmzettel: 347

Zahl der ungültigen elektronischen Stimmzettel: 4

Zahl der gültigen Stimmen: 787

Die Zahl der ungültigen Stimmen ist nicht feststellbar, da das elektronische Wahlsystem die Abgabe ungültiger Einzelstimmen nicht zuließ.

Gewählt wurden in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl folgende Kandidaten:

Kandidat                                                  Stimmen

 

Jörg Freund                                                     274

Dr. Christoph Munz                                         270

Georg Blanz                                                     243

Die Gewählten haben die Wahl angenommen.

Potentielle Ersatzmitglieder für ausscheidende Mitglieder gibt es nicht, da es lediglich drei Kandidaten bei drei zu entsendenden Vertretern gab.

 

Gemäß § 20 WahlO Satzungsversammlung gilt Folgendes:

(1) Jeder Wahlberechtigte kann die Wahl binnen eines Monats nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses in der dritten Wahlbekanntmachung beim Wahlausschuss schriftlich anfechten. Die Frist beginnt mit dem dritten Tag nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses.

(2) Die Wahlanfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.

(3) Die Wahlanfechtung kann nur darauf gestützt werden, dass gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen wurde und die Möglichkeit besteht, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis beeinflusst worden ist.

(4) Über die Wahlanfechtung entscheidet der Wahlausschuss. Die Entscheidung des Wahlausschusses ist mit Rechtsmittelbelehrung durch förmlich zugestellten Brief dem Anfechtenden und demjenigen mitzuteilen, dessen Wahl für ungültig erklärt worden ist.

(5) Die Wahl wird wiederholt, soweit sie für ungültig erklärt wird.

Die Anschrift des Wahlausschusses lautet:

Rechtsanwaltskammer Sachsen

Glacisstraße 6

01099 Dresden

 

Im Namen des Wahlausschusses danke ich Ihnen für die Teilnahme an der Wahl und wünsche den gewählten Vertretern viel Freude und Erfolg bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Jörg Krüger

Rechtsanwalt

Wahlleiter

 

FBE-Kongress, Amsterdam, 15.-17. Juni 2023 – „Neue ethische Dilemmata: ein Hindernis für den Zugang zur Rechtsstaatlichkeit?“

Save the Date! FBE-Generalkongress in Amsterdam, 15.-17. Juni 2023. Hauptthema: „Neue ethische Dilemmata: ein Hindernis für den Zugang zur Rechtsstaatlichkeit?“. Registrierungslink in den folgenden Tagen verfügbar.

Rechtsanwaltskammer Sachsen fordert eine zweite juristische Fakultät für den Freistaat Sachsen

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen als Selbstverwaltungsorgan aller im Freistaat Sachsen zugelassener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erinnert erneut und eindringlich an die Bedeutung der qualifizierten Ausbildung des juristischen Nachwuchses für den Justizstandort Sachsen und die Stärkung des demokratischen Rechtsstaats mit einer funktionsfähigen Gewaltenteilung.

Die gegenwärtige Situation zeigt jedoch, dass die volljuristische Ausbildung im Freistaat Sachsen nicht ausreichend ist, um den Bedarf an juristischem Nachwuchs in allen Bereichen der Rechtspflege zu decken.

Angesichts der aktuellen Altersstruktur und der demografischen Entwicklung werden in den Jahren ab 2028 hunderte Stellen in der Anwaltschaft, bei den Notaren, in der Justiz (Gerichte und Staatsanwaltschaften) und der öffentlichen Verwaltung nicht besetzt werden können. Dies kann und wird den Zugang zum Recht für jeden Einzelnen erheblich erschweren – deshalb besteht dringender Handlungsbedarf.

Zusätzlich zeigt sich schon jetzt deutlich der Reformbedarf des Jurastudiums angesichts zunehmender Digitalisierung und fehlender Fähigkeiten im Bereich von Legal Engineering und Legal Tech. Dass auch die Studierenden unabhängig vom Standort mit der juristischen Ausbildung unzufrieden sind, zeigen bundesweite Umfragen wie die von iur.reform.

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen fordert deshalb die Einrichtung einer zweiten juristischen Fakultät im Freistaat Sachsen, die sich offen für ein reformiertes und innovatives Jurastudium zeigt.

 

Hintergrundinformationen:

Obwohl sich jedes Jahr über 700 Erstsemester für das Jurastudium an der Universität Leipzig einschreiben, genügt dies schon jetzt nicht, um den in allen Bereichen der Rechtspflege benötigten juristischen Nachwuchs auszubilden. Nur knapp die Hälfte der Erstsemester schließt das Studium mit dem ersten Staatsexamen ab.

In den Jahren 2018-2022 haben im Freistaat Sachsen durchschnittlich nur jeweils ca. 260 Referendarinnen und Referendare den juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen begonnen. Nur ca. die Hälfte von ihnen hat an der Juristenfakultät Leipzig studiert.

Mit einer weiteren juristischen Fakultät in Sachsen werden Anreize geschaffen, das Referendariat auch außerhalb des Universitätsstandorts Leipzig abzuleisten und nach dem 2. Staatsexamen im Bereich der Rechtspflege tätig zu werden – und zwar in ganz Sachsen.

 

Kontakt und weitere Informationen:

Sabine Fuhrmann
Präsidentin der RAK Sachsen
sabine.fuhrmann@rak-sachsen.de

Anja Schüpferling
Geschäftsführerin der RAK Sachsen
anja.schuepferling@rak-sachsen.de

Telefon: 0351 /31 85 90

Über die RAK: Die Rechtsanwaltskammer Sachsen (RAK) ist die Selbstverwaltungsorganisation der Rechtsanwälte in Sachsen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt sie die Interessen ihrer mehr als 4.400 Mitglieder. Die Kammer ist unter anderem für die Berufsaufsicht zuständig, vermittelt bei Streitigkeiten mit Anwälten, beteiligt sich an der Ausbildung von Rechtsreferendaren, übernimmt die Prüfung von Rechtsanwaltsfachangestellten und vergibt Fachanwaltsbezeichnungen. Präsidentin der RAK Sachsen ist Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann (Leipzig). Der Vorstand besteht aus 23 Mitgliedern, die von den Kammermitgliedern (in Sachsen zugelassene Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften) gewählt werden.

Internet: www.rak-sachsen.de

Die Pressemitteilung finden Sie hier zum Download.

Konjunkturumfrage in den Freien Berufen

Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt derzeit im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) wieder die Konjunkturbefragung der Freien Berufe durch. Gegenstand der aktuellen Umfrage ist neben der aktuellen konjunkturellen Lage das Thema Künstliche Intelligenz (KI), deren Einsatzfelder im Bereich der Freien Berufe und die Frage, ob KI zur Abschwächung des Fachkräftemangels beitragen kann. Darüber hinaus werden einige grundlegende Fragen zum Thema Versicherungsschutz in der Schwangerschaft bei Selbständigen gestellt.

Das IFB bittet um Unterstützung. Die Umfrage ist als Onlinebefragung konzipiert und vollkommen anonym. Die Teilnahme ist bis zum 30.04.2023 möglich.

Zur Umfrage gelangen Sie hier.

Einladung zum Besuch des Sportausschusses des Bundestages

Der Gemeinsame Fachanwaltsausschuss Sportrecht der Rechtsanwaltskammern Sachsen und Thüringen folgt am 20. April 2023 der Einladung des Obmanns des Sportausschusses und Mitglied des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, Philipp Hartwig, MdB und wird den Sportausschuss im Paul-Löbe-Haus und den Deutschen Bundestag besuchen. Anschließend ist ein Besuch der Landesvertretung Sachsen geplant. Interessierte Kolleginnen und Kollegen, die sich über Sportrecht im Allgemeinen oder den Fachanwaltstitel im Speziellen informieren wollen, sind herzlich eingeladen, am Tagesausflug nach Berlin teilzunehmen. Bei Interesse melden Sie sich bitten bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Hendrik Pusch, Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses Sportrecht der Rechtsanwaltskammern Sachsen und Thüringen unter pusch@iq-recht.de. Eine gemeinsame Anreise mit der Deutschen Bahn ist geplant. Die Kosten sind von jedem/jeder Teilnehmer/in selbst zu tragen.

Kolleginnen und Kollegen zur Unterstützung des Moot Courts Strafrecht gesucht

Auch in diesem Jahr nimmt das Team der Universität Leipzig an der Endrunde des bundesweiten Moot Courts Strafrecht teil. In diesem Wettbewerb setzen sich die Studierenden mit unbekannten Fragen des Strafrechts auseinander und erarbeiten praxisorientierte Lösungsansätze. Unter Beteiligung von Teams aus elf Universitäten findet der Moot Court Strafrecht dieses Jahr an der Universität zu Köln statt. Vertreter der Universitäten Augsburg, Berlin, Bucerius Law School, Frankfurt, Greifswald, Halle, Köln, Leipzig, Nürnberg-Erlangen, Potsdam und Tübingen nehmen alljährlich teil. Die Schwerpunkte des Falles liegen auf dem Wirtschaftsstrafrecht und prozessualen Herausforderungen. Am 1. März 2023 begann die Vorbereitung innerhalb der Teams. Das Team erhielt einen – fiktiven – Sachverhalt, den sie sowohl aus der Perspektive der Anklagevertretung als auch aus Sicht der Verteidiger bearbeiten. In der Vorrunde treten die Teams im Rahmen einer simulierten Hauptverhandlung gegeneinander an. Auf die jeweils 20-minütigen Plädoyers folgen Replik und Duplik à 5 Minuten. Die beiden besten Teams ziehen in das Finale ein. Das Leipziger Team hat in der Vergangenheit bereits große Erfolge erzielt. Es belegte den großartigen 2. Platz im Vorjahr.

Um auch in diesem Jahr vergleichbare Ergebnisse zu erreichen, sucht das Team u.a. für die Vorrunden in Leipzig fachliche Unterstützung durch erfahrene Expertinnen und Experten aus der Praxis. Sie sollen die Verhandlungen in der Vorrunde leiten und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Fragen zu ihren Abschlussplädoyers stellen. Wenn Sie das Team der Uni Leipzig und den juristischen Nachwuchs unterstützen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an Frau Viktoria Piekarska, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Deutsches und Ausländisches Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medienstrafrecht Prof. Dr. Elisa Hoven oder an info@rak-sachsen.de.

Kurzvortrag des BMAS am 27.04.2023 zum Neuen Sozialen Entschädigungsrecht

Opfer von Gewalttaten haben Anspruch auf Leistungen der Opferentschädigung, kennen ihr Recht aber oft nicht. Sie kontaktieren aber Rechtsanwält*innen, etwa wegen einer Nebenklage, um Schadensersatzansprüche gegen den Täter geltend zu machen oder weil sie wegen der Tat Hilfe aus dem Sozialsystem benötigen (zum Beispiel, wenn die Tat zu einer Behinderung geführt hat). Es ist daher wichtig, dass Anwält*innen ihre Mandanten über deren potenzielle Ansprüche auf Opferentschädigung informieren.

Daher möchte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales i. R. einer kostenfreien, digitalen Veranstaltung am 27.04.2023 von 10 bis 12 Uhr über das Recht der Sozialen Entschädigung informieren. Näheres und den Zugang zu den Einwahldaten entnehmen Sie der Einladung des BMAS.

Wahl der Vertreter der RAK Sachsen in der 8. Satzungsversammlung – Feststellung Wahlergebnis am 06.04.2023, 11:00 Uhr

Am 05.04.2023 um 12:00 Uhr endet der Wahlzeitraum zur Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Sachsen in der 8. Satzungsversammlung. Der Wahlausschuss wird am Donnerstag, 06.04.2023, 11:00 Uhr zusammenkommen und das Wahlergebnis feststellen. Die Feststellung ist gemäß § 17 Abs. 4 WahlO Satzungsversammlung öffentlich. Mit Aufruf des folgenden Links können Sie an der Feststellung des Wahlergebnisses teilnehmen:

https://raksachsen.my.webex.com/raksachsen.my/j.php?MTID=mf8de421a5718313da5fcbba7cf8bd671

Sobald sich die gewählten Kandidaten zur Annahme der Wahl erklärt haben, wird der Wahlausschuss das Wahlergebnis bekanntmachen (3. Wahlbekanntmachung). Die 3. Wahlbekanntmachung wird den Kammermitgliedern per beA übersendet.

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