BRAK-Präsidentenkonferenz in Berlin – Secunet berichtet über zurzeit laufende Prüfung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA)

Presseerklärung der BRAK vom 15.04.2018:

Auf der heutigen BRAK-Präsidentenkonferenz hat die secunet Security Networks AG den Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern einen Zwischenbericht zur Sicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) erstattet. Die secunet, ein durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte IT-Sicherheitsdienstleisterin, prüft zurzeit die beA-Anwendung. Die BRAK hatte diese wegen Sicherheitsrisiken im Dezember 2017 vom Netz genommen.

Auftragsgemäß hat secunet eine technische Analyse der beA Client Security und eine konzeptionelle Prüfung der Gesamtlösung des beA inklusive Hardware Security Modul (HSM) vorgenommen.
Secunet bestätigt, dass sie nach aktuellem Untersuchungsstand keine Fehler gefunden haben, die den grundlegenden Aufbau des beA-Systems in Frage stellen. Die bisher festgestellten Schwachstellen des beA-Systems können, so secunet, behoben werden. Die BRAK hat den Entwickler des beA über das vorläufige Zwischenergebnis informiert.

Die Präsidentinnen und Präsidenten waren sich auf ihrer heutigen Sitzung einig, keine inhaltlichen Details zum vorläufigen Zwischenbericht zu veröffentlichen. Die Präsidentenkonferenz folgt damit der ausdrücklichen Empfehlung der Gutachterin, um Risiken z. B. für die IT-Sicherheit der Anwaltschaft auszuschließen, wie sie insbesondere bei nicht erfolgter Deinstallation älterer Versionen der beA-Client Security auf den Rechnern der Nutzer, entstehen könnten.

Das umfassende Gutachten der secunet wird nicht vor Mitte Mai vorliegen. Die BRAK wird dann über die weitere Vorgehensweise beraten.

Abschaltung des Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnisses (BRAV)

Aufgrund einer Sicherheitslücke, über die das Online Magazin Golem heute berichtet, schaltete die BRAK das BRAV vorsorglich offline. Die Fa. Atos nimmt die Fehlerbehebung aktuell vor. Die BRAK geht davon aus, dass das BRAV nicht vor Dienstag, 17.04.2018, wieder verfügbar sein wird.

 

Kammerversammlung der RAK Sachsen – neue Einberufung – Beschlüsse vom 23.03.2018

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

zur diesjährigen Kammerversammlung am 23. März 2018 lud ich Sie nach Leipzig in den Großen Saal des Bundesverwaltungsgerichts ein. Vielleicht waren Sie persönlich anwesend oder haben aus dem Kollegenkreis erfahren und zwischenzeitlich auch unserer Mitteilung auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Sachsen entnommen, dass die Kammerversammlung aus externen Gründen vor der vollständigen Behandlung der Tagesordnung abgebrochen werden musste. Wir bedauern dies, möchten Ihnen aber versichern, dass ein solches Ende weder geplant, noch vorhersehbar war.

Damit muss eine weitere Kammerversammlung durchgeführt werden, deren Einberufung die Einladungs- und Ankündigungsfristen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 unserer Geschäftsordnung zu beachten hat. Entgegen den ersten Überlegungen ist daher ein noch kurzfristigerer Termin im April oder Anfang Mai 2018 nicht möglich.

Sie werden daher in den nächsten Tagen eine neue Einladung entsprechend den Regularien der BRAO und unserer Geschäftsordnung voraussichtlich für den 30. Mai 2018 in Leipzig erhalten.

Die auf der Kammerversammlung am 23. März 2018 gefassten Beschlüsse finden Sie hier.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. D. Haselbach

Präsident

 

Kammerversammlung der RAK Sachsen – Beschlüsse vom 23. März 2018

Die Kammerversammlung am Freitag, 23.03.2018, an der 171 der 4.691 Kammermitglieder teilnahmen, beendete der Versammlungsleiter um 18:15 Uhr, nachdem ihm eine Vertreterin des BVerwG mitteilte, dass nun kein Sicherheitsdienst mehr zur Verfügung stünde und ohne die Anwesenheit eines solchen der weitere Aufenthalt in den Räumen nicht mehr gestattet sei. Eine solche Entwicklung war nicht vorhersehbar, da es keinen vereinbarten zeitlichen Rahmen für die Nutzung des Saales gab.

Die ordentliche Kammerversammlung der RAK Sachsen wird zeitnah in Leipzig fortgesetzt werden.

Beschlüsse der Kammerversammlung der RAK Sachsen vom 23.03.2018

Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit überarbeitet

Die Streitwertkommission, bestehend aus den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte, hat im Februar eine erweiterte und konkretisierte Fassung des Streitwertkatalogs vorgelegt.

Neben notwendigen redaktionellen Änderungen wurden unter anderem im Bereich der Urteilsverfahren Bestimmungen zum Streitwert bei Konkurrentenklagen, Schadenersatzklagen, Urlaubsansprüchen und Vergleichsmehrwerten aufgenommen. Im Bereich der Beschlussverfahren wurden Bestimmungen zu Streitwerten bei der Entsendung von Mitgliedern in den Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrat und bei Statusverfahren leitender Angestellter neu in den Katalog eingeführt.

Streitwertkatalog (Änderungen gegenüber der Fassung von 2016 sind gelb markiert)

eingestellt am: 15.03.2018

Einladung zur Kammerversammlung am 23. März 2018 im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Sehr geehrte Frau Kollegin,

sehr geehrter Herr Kollege,

hiermit lade ich Sie gemäß § 85 BRAO zur diesjährigen Kammerversammlung ein, die am

Freitag, den 23. März 2018, 14:00 Uhr,

im Bundesverwaltungsgericht, „Großer Saal“, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig,

stattfinden wird.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Sachsen
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Grußworte
  4. Jahresbericht des Präsidenten der RAK Sachsen für 2017
  5. Aussprache zum Jahresbericht des Präsidenten
  6. Aussprache und Anträge zum beA:
  • Die RAK Sachsen führt eine Akteneinsicht des Vergabevorganges „BeA an Atos“ bei der BRAK durch und berichtet der Verbandsversammlung;
  • Die RAK Sachsen prüft sämtliche Zahlungen der RAK Sachen an die BRAK im Zusammenhang mit beA auf inhaltliche Notwendigkeit einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung;
  • Die RAK Sachsen prüft Regressansprüche und die Möglichkeit der Rückforderung geleisteter Zahlungen. Künftige Zahlungen in Sachen BeA werden nur unter Vorbehalt der Rückforderung getätigt.
  1. Kassenbericht des Schatzmeisters
  2. Aussprache zum Kassenbericht des Schatzmeisters
  3. Rechnungsprüferbericht
  4. Beschlussfassung über
    • Bestätigung des Kassenberichts des Schatzmeisters
    • Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017
  5. Nachtragshaushalt 2018 und Beschlussfassung
  6. Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2019
  7. Haushaltsplan 2019 und Beschlussfassung
  8. Beschlussfassung über
    • Wahlordnung zur Wahl des Vorstandes
    • Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Sachsen bei der Bundesrechtsanwaltskammer in der Satzungsversammlung
    • Änderung der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen
    • Änderung der Entschädigungsordnung
    • Änderung der Beitragsordnung
  9. Verschiedenes

Der Jahresbericht des Präsidenten, der Schatzmeisterbericht und die Beschlussvorlagen liegen Ausgabe 1/2018 der Mitgliederzeitschrift KAMMERaktuell bei.

Nach der Kammerversammlung laden wir Sie zu einem gemeinsamen Abendessen vom Buffet ein. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie teilnehmen werden. Faxrückmeldung

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. D. Haselbach

Präsident

Neue Anschrift der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist umgezogen. Die neue Anschrift lautet:

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin

Die Telefonnummern, Fax-Nr., Website- und E-Mailadressen sind gleich geblieben.

Die neue Adresse müssen Rechtsanwälte bei den Hinweispflichten nach §§ 36, 37 VSBG berücksichtigen und ihre Website, ihre Mandatsbedingungen und sonstige Schreiben, in denen sie auf die Schlichtungsstelle hinweisen, anpassen.

Einen Artikel zu den Hinweispflichten mit Mustertext fügen wir bei. Bei dem Mustertext muss nur die Anschrift aktualisiert werden.

Das beA im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Präsident der BRAK beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Einzelheiten finden Sie in dieser Presseerklärung der BRAK.

Richtlinien zur Bewertung von Anwaltskanzleien

Die Richtlinien zur Bewertung von Anwaltskanzleien  sind in den BRAK-Mitteilungen 1/2018, S. 6, sowie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/die-brak/organisation/ausschuesse/ausschuss-bewertung-von-anwaltskanzleien/) veröffentlicht.

Umwidmung des Anwaltszimmers beim Amtsgericht Dresden

Das Amtsgericht Dresden teilte mit, dass das im Amtsgericht vorgehaltene Anwaltszimmer mangels Nutzung zukünftig nicht mehr zur Verfügung steht, sondern als Büroraum für das Justizpersonal genutzt wird.

eingestellt am: 16.02.2018

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