Anwaltliche Beratungsstelle in Leipzig eröffnet

Justizminister Sebastian Gemkow und der Präsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen Dr. Detlef Haselbach haben heute in Leipzig eine neue anwaltliche Beratungsstelle eröffnet.

Seit Juni 2009 beraten sächsische Rechtsanwälte im Rahmen eines Projekts des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und der Rechtsanwaltskammer Sachsen einkommensschwache Bürger in anwaltlichen Beratungsstellen. Die Beratungsmöglichkeit vor Ort vereinfacht den Zugang zu einem Rechtsanwalt im Rahmen der gesetzlichen Beratungshilfe und ist grundsätzlich kostenfrei.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Seit vielen Jahren gibt es anwaltliche Beratungsstellen in ganz Sachsen. Ich freue mich aber besonders, dass jetzt kostenlose Rechtsberatung auch in Leipzig angeboten wird. Die Räumlichkeiten im Amtsgericht sind dafür hervorragend geeignet, weil das Gericht zentral gelegen und gut erreichbar ist.”

Präsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen Dr. Detlef Haselbach: „Die anwaltlichen Beratungsstellen ermöglichen Rechtssuchenden, schnell und unkompliziert einen ersten Rat von einem Anwalt zu bekommen. Dieser kann helfen, die weiteren rechtlichen Schritte abschätzen zu können.“

Die Beratungsstelle ist im Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 in 04275 Leipzig, Raum 063 eingerichtet. Sie wird künftig immer dienstags von 15 bis 17 Uhr geöffnet sein.

Die erste Beratungsstelle wurde am 2. Juni 2009 in Löbau eröffnet. Mittlerweile gibt es insgesamt 14 anwaltliche Beratungsstellen in verschiedenen sächsischen Regionen. Jährlich haben durchschnittlich 1500 Bürger in den sächsischen Beratungsstellen Rechtsrat vom Anwalt gesucht und erhalten. Dabei kann rund die Hälfte der Fälle direkt vor Ort abschließend geklärt werden. Die meisten Anfragen betrafen das Sozialrecht, auch familien- und arbeitsrechtliche Probleme waren häufig Gegenstand der Beratungsgespräche.

Weitere Informationen zu den anwaltlichen Beratungsstellen sind online abrufbar unter:
https://www.rak-sachsen.de/fuer-buerger/anwaltliche-beratungsstellen/

Geschäftsstelle am 16. Mai 2019 nicht besetzt

Aufgrund einer ganztägigen Veranstaltung ist die Geschäftsstelle der RAK Sachsen am Donnerstag, 16. Mai 2019, nicht besetzt. Das Seminar „Schönheitsreparaturen, Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten im Wohnraum- und Gewerberaummietrecht – aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung“ findet in den Räumen der Geschäftsstelle statt.

Am Freitag, 17. Mai 2019, sind wir wieder ab 08:00 Uhr telefonisch erreichbar.

BRAK kritisiert Gesetzentwurf zu Legal Tech

Keine Regulierung von Legal Tech notwendig – Rechtsberatung muss Sache der Anwaltschaft bleiben

Am Rande der 156. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Schweinfurt beschäftigte sich das BRAK-Präsidium auch mit dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (Link) zum Thema Legal Tech.

Anders, als kürzlich in der FAZ zu lesen, fordert die BRAK keineswegs eine Regulierung von Legal Tech. Bei dem von der FAZ zitierten Papier handelte es sich um einen Entwurf für einen internen Diskussionsvorschlag eines Fachausschusses, der bereits von der BRAK-HV im Herbst 2018 abgelehnt worden war.

Die BRAK lehnt eine Öffnung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) nachdrücklich ab, da kein Regulierungsbedarf für Legal Tech besteht. Die Entwicklungen im Bereich Legal Tech sind grundsätzlich positiv, zukunftsorientiert und als Chance für die Anwaltschaft zu betrachten. Die BRAK ist aber auch der Auffassung, dass es Legal Tech nicht ohne anwaltliche Beteiligung und Beratung geben darf. Die umfassende Befugnis zu Rechtsberatungen kann und darf nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zukommen. Nur diese unterliegen dem anwaltlichen Berufsrecht, insbesondere der Verschwiegenheitspflicht und dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, und beraten Mandantinnen und Mandanten unabhängig und frei. Die Begründung der FDP-Fraktion, der Entwurf diene auch der Qualitätssicherung, überzeugt nicht. Von LegalTech-Anbietern lediglich „besondere Sachkunde“ zu verlangen, kann dieses Ziel nicht erreichen. Über die erforderliche – juristische – Sachkunde verfügen allein zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

„Sich im Bereich von Rechtsdienstleistungen allein auf Algorithmen zu verlassen, scheint uns im Sinne des Mandanten- und Verbraucherschutzes kein gangbarer Weg zu sein. Oder vereinfacht gesagt: Wo Legal Tech drauf steht, muss immer auch Anwalt drinstecken“, resümiert BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels.

(Vollständige Presseerklärung auf der BRAK-Homepage)

Härteleistung für Opfer extremistischer Übergriffe

Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2019 erneut Mittel für Opfer extremistischer Übergriffe zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen können Sie dem Anschreiben, dem Merkblatt sowie dem Flyer entnehmen. Außerdem finden Sie das Antragsformular hier.

Geplantes Vergütungsbarometer für den Kammerbezirk Sachsen

Vor zehn Jahren hat das Soldan Institut erstmals sehr detailliert die Rechtsanwaltsvergütung in Deutschland – Vergütungsvereinbarungen und Abrechnung von RVG-Gebühren – untersucht. Die resultierenden Publikationen, u.a. das „Vergütungsbarometer“ und eine in der NJW publizierte Vergütungsmatrix der Stundensätze in den Teilsegmenten des deutschen Anwaltsmarktes sind bis heute häufig genutzte Referenzwerke. Auf vielfachen Wunsch hat das Soldan Institut in den vergangenen Monaten eine Neuauflage der Studie auf den Weg gebracht und eine bundesweite Befragung durchgeführt. Einige Kammermitglieder sind seinerzeit in die Zufallsstichprobe gefallen und persönlich zur Teilnahme an der bundesweiten Befragung eingeladen worden.

Für die Rechtsanwaltskammer Sachsen besteht die Möglichkeit, eine regionale Auswertung der erhobenen Daten für den Kammerbezirk zu erhalten. Durch eine solche Auswertung würde für die Kolleginnen und Kollegen die Vergütungspraxis im Kammerbezirk transparent, aber auch deutlich, wo die Rechtsanwaltskammer Sachsen in Vergütungsfragen im bundesweiten Vergleich steht. Bedauerlicherweise ist die Zahl der im Zuge der bundesweiten Erhebung bereits realisierten Befragungen im Kammerbezirk noch zu niedrig, um eine statistisch verlässliche regionale Auswertung vornehmen zu können. Daher hat nun für unseren Kammerbezirk eine zweite Befragungsphase begonnen, damit eine Auswertung für den Kammerbezirk möglich wird.

Kammer und Soldan Institut möchten alle Kammermitglieder, die sich nicht bereits an der bundesweiten Datenerhebung beteiligt haben, bitten, sich an der kurzen Befragung zum „Vergütungsbarometer“ zu beteiligen.

Eine Teilnahme ist möglich auf der Internetplattform

www.anwaltforschung.de

Ein Zugangscode für die Teilnahme wird, anders als bei früheren Befragungen des Instituts, nicht benötigt. Auf der Internetplattform ist alternativ auch ein Ausdruck des Fragebogens als PDF und eine Teilnahme per Telefax an die Nummer 02202-1887555 möglich.

Warnung vor betrügerischen E-Mails

Wir wurden von einem Kollegen darauf hingewiesen, dass verstärkt E-Mails im Umlauf sind, in welchen Personen ein Mandatsverhältnis begründen und der Rechtsanwalt Schecks annehmen und dann auszahlen soll. Diese Schecks platzen innerhalb von 14 tägiger Frist und im Falle einer Auszahlung bleibt der Rechtsanwalt auf dem Schaden sitzen. Diese potentiellen Mandate werden auch über Anwalt.de an Rechtsanwälte herangetragen.

Datenübermittlung bei ungeregeltem BREXIT

Im Informationsangebot der BRAK unter https://www.brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz/ finden Sie ein Dokument („BREXIT und Datenübermittlung in Drittländer“) zur Frage, wie die Datenübermittlung ins Vereinigte Königreich nach einem No-Deal-Brexit rechtssicher gestaltet werden kann und welche sonstigen Aspekte aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten sind.

Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz

Am 13. Februar hat die Europäische Kommission eine neue Liste von 23 Drittländern verabschiedet, deren System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweist. Damit werden elf weitere Länder als Risikoländer eingestuft, darunter auch Panama und Saudi-Arabien.

Für Rechtsanwälte bedeutet dies, dass sie zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten auch verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 4 GwG zu erfüllen haben, wenn Sie an einem Kataloggeschäft nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG für einen Mandanten mitwirken, der in einem der gelisteten Länder niedergelassen ist.

Die Liste wird voraussichtlich noch im April in Kraft treten. Wir empfehlen daher unseren Mitgliedern sich bereits jetzt mit den möglichen Konsequenzen für den eigenen Kanzleibetrieb vertraut zu machen. Wir verweisen hierzu grundlegend auf unsere veröffentlichten Materialen zum Geldwäschegesetz.

Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission und die Liste der Risikoländer ist hier abrufbar.

Wahl der Vertreter der 7. Satzungsversammlung

Die Wahl der Vertreter der 7. Satzungsversammlung wird im Jahr 2019 erstmals in elektronischer Form durchgeführt. In der 1. Wahlbekanntmachung vom 17. Januar 2019 informierte der Wahlausschuss über den Ablauf der Wahl, das Wahlverfahren und die zu beachtenden Fristen.

Die wichtigsten Schritte und Fristen im Überblick:

  • Auslage des Wählerverzeichnisses in der Geschäftsstelle der RAK Sachsen: 18.01.2019 – 01.02.2019 während der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag 08:00 – 16:00 Uhr)
  • Einspruch gegen des Wählerverzeichnis bis 01.02.2019
  • Einreichung von Kandidatenvorschlägen zur Wahl als Vertreter der 7. Satzungsversammlung schriftlich bis 15.02.2019, 16:00 Uhr. Hierfür finden Sie hier ein Muster. Nach Ablauf der Einreichungsfrist wird der Wahlausschuss unverzüglich über die Zulassung der Bewerber als Kandidaten zur Wahl als Vertreter der 7. Satzungsversammlung entscheiden und diese den Wahlberechtigten rechtzeitig vor Beginn des Wahlzeitraumes bekannt geben. Zudem erhalten Sie weitere Hinweise zur Durchführung der Wahl einschließlich der Zugangsdaten zum elektronischen Wahlportal.
  • Wahlzeitraum 15.03.2019 – 04.04.2019
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses bis 30.04.2019

Erklärungen, wie Einsprüche oder Vorschläge, sind an den Wahlausschuss Satzungsversammlung, RAK Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden, zu richten. Mitglieder des Wahlausschusses sind:

  • Rechtsanwalt Jörg Krüger (Wahlleiter), Glacistraße 8, 01099 Dresden
  • Rechtsanwalt Andreas Engler, Lampestraße 6, 04107 Leipzig (stellv. Wahlleiter)
  • Rechtsanwältin Jacqueline Lange, Jordanstraße 18, 01099 Dresden

Das elektronische Wahlsystem wird von der Fa. POLYAS GmbH, Marie-Calm-Straße 1-5, 34131 Kassel, zur Verfügung gestellt. Für dieses Online-Wahlprodukt POLYAS Core Version 2.2.3 liegt ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik am 10.02.2016 erteiltes Deutsches IT-Sicherheitszertifikat vor.

Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Satzungsversammlung

Rechtsanwaltskammern verurteilen Bedrohung von Rechtsanwälten

Pressemitteilung der BRAK vom 17.01.2019:

Im Rahmen ihrer Präsidentenkonferenz am 17.01.2019 beschäftigten sich die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern aus gegebenem Anlass auch mit den aktuellen Medienberichten über die bereits zweite Bedrohung einer Anwaltskollegin. Anfang der Woche berichteten zahlreiche Printmedien sowie einige Fernsehsender erneut über die Kollegin, die aufgrund der Übernahme einiger Mandate persönliche Drohungen erhalten haben soll. Die Rechtsanwältin hatte zuvor Angehörige eines der NSU-Mordopfer vertreten. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zeigten sich angesichts der Anfeindungen, denen sich nicht nur die Kollegin selbst, sondern auch deren Familie ausgesetzt sieht, bestürzt.

Die Präsidentenkonferenz hat den Sachverhalt ausführlich erörtert und stellt hierzu fest:

„Wir sehen in den Vorfällen einen Angriff auf die freie Berufsausübung der Anwaltschaft allgemein. In einem immer stärker werdenden Klima der verbalen und gedanklichen Verrohung sind diese Vorgänge eine weitere und durch die Selbstverwaltung der Anwaltschaft nicht mehr schweigend hinzunehmende Eskalierung. Es darf keine Rolle spielen, welchen Mandanten eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt vertritt; die Garantie für jedermann auf ungehinderten und vollständigen Zugang zum Recht und das Recht auf eine uneingeschränkte Verteidigung müssen gewahrt bleiben.“

„Wir fordern eine lückenlose Aufklärung des Sachverhaltes durch die zuständigen Behörden“, resümiert BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels. „In einem Rechtsstaat kann es nicht angehen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Organ der Rechtspflege Gefahr für Leib und Leben fürchten müssen, wenn sie bestimmte Mandate übernehmen. Derartige Vorfälle sind untragbar.“

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