Aderlass oder ultimative Chance? Wie steht es um die Zukunft der Anwaltsbranche?

Folge 66 des BRAK-Podcast (R)ECHT INTERESSANT ist online!

Heute befassen wir uns mit einem Blick in die Glaskugel…wie steht es um die Zukunft der Anwaltschaft? Die Zulassungszahlen waren in 2021 erstmals – wenn auch nicht in allen Kammerbezirken – rückläufig. Der Trend hat sich in 2022 zwar nicht verstärkt, aber die Zahlen stagnieren. Und wir rechnen künftig mit weiter rückläufigen Zahlen. Was bedeutet das für den Zugang zum Recht? Muss man in der Fläche, sprich in ländlichen Gegenden, bald auf den persönlichen Termin beim Anwalt verzichten und ist künftig beschränkt auf Besprechungen per Zoom mit einem Anwalt in der nächsten Großstadt? Ist das noch Rechtsberatung, wie man sie sich vorstellt? Sterben Anwälte aus? Oder bietet sich hier eine große Chance für den anwaltlichen Nachwuchs, der gezielt freiwerdende Bezirke mit anwaltlicher Beratung abdecken kann? Was bedeutet die sich Abzeichnende Entwicklung für die Referendar- und ReFa-Ausbildung? Fragen über Fragen, die ich heute mit 2 Gästen bespreche, die es wissen müssen. Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann, Präsidentin der Kammer Sachsen, und Stefan Grasshoff, Präsident der Kammer Mecklenburg-Vorpommern, analysieren mit mir eine Umfrage, die die BRAK Anfang 2022 durchgeführt hat. Wir sprechen über demografische Entwicklung und Digitalisierung, Licht und Schatten, werfen einen Blick hinter Kammertüren und unterhalten uns natürlich auch über Musik, Gelassenheit, Zufälle, Anwaltsserien und Drachenboote.

Den Podcast können Sie unter folgenden Links abrufen:

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Deezer: https://www.deezer.com/de/show/1835942

Podimo: https://studio.podimo.com/podcast/240fc812-0674-419e-8247-33b8cebf0975/episodes/85359fc3-3344-4b05-ad8f-16b018b306e6

 

 

Austausch der beA-Karten wegen bevorstehenden Ablaufs der Gültigkeit

Ein Technologiewechsel bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer macht einen Austausch der bislang ausgegebeben beA-Karten erforderlich. In einem Schreiben vom 09.05.2022 informierte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) über das weitere Verfahren. Das Schreiben versandte die BRAK an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte per beA.
Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer wird im Mai 2022 damit beginnen, alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte anzuschreiben und ihnen die neuen beA-Karten zu übersenden.
Sie müssen Ihrerseits nichts veranlassen. Die Zertifizierungsstelle wird von sich aus auf Sie zukommen und Ihnen die neue Karte an Ihre im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis eingetragene Kanzleiadresse übersenden.
Weitere Informationen insbesondere zum Hintergrund des bevorstehenden Kartentauschs finden Sie unter folgendem Link:
Nachdem Sie Ihre neue beA -Karte erhalten haben werden, wird Ihnen die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer an Ihre dort hinterlegte E-Mail-Adresse einen Link senden, über den Sie den Erhalt Ihrer neuen beA -Karte bestätigen müssen. Die Bestätigung, dass Sie Ihre neue beA -Karte erhalten haben, ist Voraussetzung für die Übersendung Ihrer neuen PIN. Ohne die neue PIN können Sie Ihre beA-Karte nicht nutzen. Für einen reibungslosen Kartentausch ist es daher wichtig, dass Ihre bei der Zertifizierungsstelle hinterlegte E-Mailadresse aktuell ist. Teilen Sie der Zertifizierungsstelle daher bitte an bea@bnotk.de mit, wenn sich Ihre E -Mailadresse seit der letzten Zusendung der elektronischen Rechnung für Ihre beA-Karte geändert hat.

Berufsausübungsgesellschaften: Neue Versicherungspflicht ab 1.8.2022

Am 1.8.2022 tritt eine umfassende Änderung des anwaltlichen Berufsrechts in Kraft. Für Berufsausübungsgesellschaften gibt es wichtige Neuerungen bei der Berufshaftpflichtversicherung. Die BRAK hat dazu Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) veröffentlicht.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe treten zum 1.8.2022 umfassende Änderungen des anwaltlichen Berufsrechts in Kraft. Einer der Kernpunkte der Reform ist, dass Berufsausübungsgesellschaften dann auch selbst Träger berufsrechtlicher Pflichten sein werden und ein eigenes besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) erhalten.

Die FAQ beantworten unter anderem die Fragen, ob sich künftig neben einzelnen Berufsträgern auch alle Berufsausübungsgesellschaften absichern müssen, in welcher Höhe die Versicherung abzuschließen ist und was passiert, wenn eine Gesellschaft unterversichert ist.

Mit der Versicherungspflicht für ausländische Berufsausübungsgesellschaften in der Rechtsform der LLP im Speziellen befassen sich Zimmermann/Dörne in der in Kürze erscheinenden Ausgabe der BRAK-Mitteilungen.

Weiterführender Link:

Kündigung von Sammelanderkonten: Lösung zeichnet sich ab

Nach den Kündigungen anwaltlicher (Sammel-)Anderkonten durch Banken tragen die von der BRAK mit den zuständigen Ministerien, der BaFin und dem Bankenverband geführten Gespräche erste Früchte. Bundesfinanzministerium und BaFin wandten sich mit einem klarstellenden Schreiben an die Kreditwirtschaft.

weitere Informationen

Europäische Rechtshilfe-Anlaufstellen für Geflüchtete

Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) hat eine Liste von Anlaufstellen in insgesamt 32 europäischen Staaten veröffentlicht, die ukrainischen Flüchtlingen Rechtshilfe vermitteln oder anbieten.

Die Anlaufstellen sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich organisiert. In Deutschland sind dies u.a. viele Rechtsanwaltskammern, darunter auch die RAK Sachsen. An die auf der Liste aufgeführten Kammern können sich auch Anwältinnen und Anwälte wenden, die rechtliche Unterstützung anbieten möchten.

 

Weiterführende Links:

 

Update: Kündigung von Sammelanderkonten

Die Bundesrechtsanwaltskammer informiert über den aktuellen Stand ihrer Initiative hinsichtlich bankseitiger Kündigungen anwaltlicher Anderkonten. Insbesondere haben zwischenzeitlich konkrete Gespräche mit Vertretern des BMF und der BaFin stattgefunden, um den Standpunkt und die Interessen der Anwaltschaft nachvollziehbar und fundiert darzulegen. Die Bundesrechtsanwaltskammer wird sich in der Angelegenheit weiter engagieren und mit den zuständigen Behörden und Ministerien in Kontakt bleiben, bis eine zufriedenstellende Lösung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen gefunden wird. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Beitrag der Bundesrechtsanwaltskammer.

Ukrainehilfe der Anwaltschaft: Themen-Portal der BRAK

In Anbetracht der andauernden furchtbaren Situation in der Ukraine richtete die BRAK ein eigenes Themen-Portal ein, auf dem nützliche Informationen gebündelt sind:

https://www.brak.de/anwaltschaft/tipps-und-leitfaeden/ukraine-aktuelle-hinweise/

Es ist auch zentral über den Newsroom der BRAK-Homepage erreichbar.

https://www.brak.de/newsroom/

Die Informationen werden ab sofort regelmäßig erweitert.

Benennung von Schiedsgutachtern gem. § 18 ARB 94

Die RAK Sachsen benennt regelmäßig Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf Anfrage von Rechtsschutzversicherern als Schiedsgutachter. Grundlage hierfür sind die von der BRAK und den Versicherern vereinbarten Grundsätze für das Schiedsverfahren gem. § 18 ARB (94). Danach sind die Versicherer bei Uneinigkeit mit ihrem Versicherungsnehmer bezüglich des Deckungsschutzes gehalten, einen Rechtsanwalt als Schiedsgutachter zu bestellen. Der Schiedsgutachter soll mindestens fünf Jahre zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein und über forensische und besondere Erfahrungen auf dem in Frage kommenden Fachgebiet verfügen.

Als Fachgebiete gelten:

Haftpflichtrecht

Vertragsrecht

Arbeitsrecht

Sozialrecht

Verwaltungsrecht

Steuerrecht

Mietrecht.

 

Die Schiedsgutachterkosten trägt die Rechtsschutzversicherung.

Die RAK Sachsen möchte ihre Liste der Schiedsgutachter aktualisieren. Wir bitten, interessierte Kolleginnen und Kollegen sich unter Angabe des jeweiligen Fachgebiets zur Aufnahme in die Liste der Schiedsgutachter nach § 18 ARB bei der RAK Sachsen zu melden. Sie können hierzu den Rückmeldebogen verwenden.

rechtliche Hilfe für ukrainische Flüchtlinge: Zusammenstellung eines Anwaltspools

Angesichts der tragischen Situation tausender Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Krieg in ihrem Land fliehen, organisiert aktuell die Anwaltschaft in Europa unter Federführung des CCBE praktische Maßnahmen zur rechtlichen Hilfe. So wird europaweit eine Liste von Kontaktstellen bei Rechtsanwaltskammern zusammengestellt, mit denen geflüchtete Menschen in Verbindung treten können, um rechtliche Hilfe zu erhalten. Die Idee dabei ist, dass Rechtsanwaltskammern einen Anwaltspool zusammenstellen und diesen koordinieren. Der CCBE wird eine Liste der institutionellen Kontaktstellen erarbeiten und auf seiner Website veröffentlichen, aber auch an die zuständigen Behörden, NGOs usw. verteilen.

Der Vorteil einer europäischen Liste ist, dass die ukrainischen Flüchtlinge, unabhängig davon, in welchem Land sie sich gerade befinden, Hilfe erhalten können. Die polnischen Kolleginnen und Kollegen im CCBE, die bereits für Polen diese sog. Point-of-Contact-Liste zusammengestellt hat, erklärten sich bereit, die europaweite Liste in die ukrainische Sprache zu übersetzen.

Die RAK Sachsen beteiligt sich an dieser Aktion und möchte einen entsprechenden Anwaltspool zusammenstellen, auf den bei konkreten Anfragen von rechtssuchenden ukrainischen Flüchtlingen schnell und unkompliziert zurückgegriffen werden kann.

Bitte teilen Sie uns möglichst schnell mit, ob Sie bereit sind, an der Hilfsaktion mitzuwirken. Bei Ihrer Zustimmung werden wir die Kontaktdaten Ihrer Kanzlei bei konkreten Anfragen benennen.

Gern können Sie den Rückmeldebogen nutzen. Bitte geben Sie die Rechtsgebiete an, auf denen Sie tätig sind. Es ist zu erwarten, dass sich der Beratungsbedarf nicht nur auf Fragen des Migrationsrecht beziehen wird. Für die konkrete Benennung wird es hilfreich sein, weitere rechtliche Tätigkeitsschwerpunkte zu kennen. Gern können Sie auch vermerken, ob Sie bereit sind, pro bono tätig zu werden.

Bitte teilen Sie uns zudem mit, ob Sie einverstanden sind, dass wir die Kontaktdaten Ihrer Kanzlei auch anderen Hilfsinitiativen zur Unterstützung geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer weitergeben können. Es ist damit zu rechnen, dass z.B. örtliche Hilfegruppen oder kommunale Ansprechpartner mit entsprechenden Anliegen an uns herantreten.

Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihre Unterstützung!

Gern nehmen wir Anregungen auf, wie weitere Hilfe organisiert werden kann.

Sanktionen gegen Russland

Die FIU (Financial Intelligence Unit) weist darauf hin, dass Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland in Kraft getreten sind oder demnächst in Kraft treten werden. In Anbetracht dieser besonderen Sanktionslage bittet die FIU, die sich entwickelnde Rechtslage sorgfältig zu verfolgen und die daraus folgenden Vorgaben, insbesondere auch bei der Abgabe von Verdachtsmeldungen im Sinne des GwG, zu beachten.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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