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Wir suchen für unser Kanzleibüro in Dresden-Neustadt tatkräftige Unterstützung!

RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE/N (m/w/d)

unbefristet / Voll- oder Teilzeit / ab 01.08.2024

Aufgaben:
– Selbstständige Bearbeitung von Telefonaten sowie der postalischen und E-Mail-Korrespondenz mit Kollegen, Mandanten, Ämtern und Gerichten
– Erstellung von Kostenrechnungen und Kostenfestsetzungen
– Ausfertigen und eigenständiges Verfassen von Schriftsätzen
– Digitale Aktenpflege und Aktenverwaltung
– Zwangsvollstreckung

Anforderungen:
– abgeschlossene Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d) oder eine vergleichbare Qualifikation mit entsprechend mehrjähriger Berufserfahrung verfügen
– Strukturierte & verantwortungsvolle Arbeitsweise mit dem gewissen Blick für Details
– versierter Umgang mit MS Office, Datev Umgang sowie beA & WebAkte

Angebot:
– Attraktives Entgelt je nach Erfahrung und Qualifikation von 2.800,00 bis 3.300,00 Euro Brutto bei Vollzeit (40h)
– Weihnachtsgeld, Zuschuss zur Betrieblichen Altersvorsorge, weitere Benefits wie 49 €-Ticket oder Parkplatz
– Flexible Arbeitszeiten (In Absprache mit dem Team) – Homeoffice mgl.
– Weiterbildungsmöglichkeiten
– Ergonomischer, ansprechender Arbeitsplatz
– freundliches & Kollegiales Team
– 4-Tage-Woche möglich (bei 32h/Teilzeit)

Sie sind interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung white ip | Patent & Legal GmbH, Königstraße 7, 01097 Dresden, karriere@white-ip.com, Tel. 0351 89692140 Ansprechpartnerin Frau Romy Kiske

eingestellt am 27.06.2024

Wir zählen zu den führenden Insolvenzverwalterkanzleien Deutschlands und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Insolvenzsachbearbeiter (m/w/d) am Standort Dresden. Haben Sie Interesse, Teil unseres Dresdner Teams zu werden?

Ihre Aufgaben:
– weitestgehend selbständige Bearbeitung von Insolvenzverfahren in allen Bereichen

Ihr Profil – Sie verfügen über:
– eine abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellter (m/w/d),
oder eine vergleichbare Qualifikation, z. B. kaufmännische oder juristische Ausbildung
– idealerweise über Berufserfahrung im Bereich der Insolvenzverwaltung
– gute Kenntnisse in Microsoft Office (Word, Excel, Outlook), idealerweise Winsolvenz-Kenntnisse
– Organisationstalent
– eine eigenständige Arbeitsweise
– Neugier und Lernbereitschaft
– Teamfähigkeit, Flexibilität, Zuverlässigkeit und Sorgfalt

Wir bieten:
– ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Teil- oder Vollzeit
– Möglichkeiten einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung inkl. Homeoffice
– einen spannenden Aufgabenbereich und die Übernahme eigener Verantwortungsbereiche
– eine leistungsgerechte Vergütung
– eine offene Kommunikationskultur

Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung. Diese können Sie gern an dresden@mfp-law.com senden.

Kontakt:
Mönning Feser Partner
Rechtanwalt Dr. Martin Dietrich
Hohe Straße 22
01069 Dresden
Tel.: 0351 – 8113060
Fax: 0351 – 81130620

eingestellt am 27.06.2024

Zur Verstärkung unseres Kanzleiteams suchen wir für unseren Standort in Chemnitz ab sofort

eine/n Rechtsanwalt/in (m/w/d)

in Vollzeit bzw. Teilzeit zur Festeinstellung.

Wir sind eine überörtlich tätige Kanzlei mit derzeit 5 Standorten in Sachsen, 14 Berufsträgern und 15 Rechtsanwaltsfachangestellten / Rechtsfachwirten und Mitarbeiterinnen. Die Kanzlei ist hauptsächlich tätig auf dem Gebiet des Versicherungs-, Verkehrs-, Arbeits-, Familien-, Erb-, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie dem Straf- und Sozialrecht und dem allgemeinen Zivilrecht. Wir sind ein junges, aufgeschlossenes, dynamisches und freundliches Team, welches Fachwissen aber auch Humor in einem angenehmen Betriebsklima umsetzen kann.

Für unseren Standort in Chemnitz suchen wir eine/n Rechtsanwalt (m/w/d), gern mit Berufserfahrung (dies ist jedoch keine Einstellungsvoraussetzung). Zu Ihrem Aufgabengebiet gehört überwiegend die Mandatsbearbeitung außergerichtlich und gerichtlich im Zivilrecht. Wir bieten Ihnen eine leistungsangepasste, überdurchschnittliche Vergütung nebst Übernahme von bspw. Kita-Gebühren, öffentlichen Verkehrsmitteln, Kosten der Haftpflichtversicherung, Kammerbeitrag und Weiterbildungskosten an einem attraktiven, modernen Arbeitsplatz mit Homeoffice-Möglichkeiten. Es besteht die Möglichkeit ein Firmenfahrzeug mit Privatnutzung zu erhalten.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bei uns: bewerbung@stolpe-rechtsanwaelte.de

eingestellt am 27.06.2024

Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes am AG Dresden an dienstfreien Tagen

Der Präsident des AG Dresden informierte uns heute darüber, dass die Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes per Telefax seit 1. April 2024 unter der Telefaxnummer

0351/446 3790

zentralisiert wurde.

Er bittet zu beachten, dass die Erreichbarkeit unter dieser Telefaxnummer zu folgend aufgeführten Zeitpunkten gegeben ist:

  • freitags ab 15:00 Uhr
  • am Tag vor gesetzlichen Feiertagen ab 17:00 Uhr
  • an dienstfreien Tagen zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr

Schriftsätze, die an dienstfreien Tagen nach 15:00 Uhr eingehen, werden erst am darauffolgend dienstfreien Tag gesichtet. Während der regulären Dienstzeiten sind Schriftsätze an die jeweiligen Telefaxnummern der betreffenden Abteilungen zu richten.

Die telefonische Erreichbarkeit des Bereitschaftsrichters ist hiervon nicht beeinträchtigt.

Beschlüsse der Kammerversammlung vom 03. Juni 2024

Am Montag, 03. Juni 2024, fand die ordentliche Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Sachsen im Festsaal Carl Gustav Carus der Sächsischen Landesärztekammer statt.

Folgende Beschlüsse fasste die Versammlung:

Zu TOP 10: Beschlussfassung über die

  • Bestätigung des Kassenberichts des Schatzmeisters für das Jahr 2023

Der Kassenbericht wurde mit 48 Ja-Stimmen und einer Enthaltung bestätigt.

  • Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

Der Vorstand wurde mit 33 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 15 Enthaltungen entlastet.

 

Zu TOP 11: Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag

Mit 37 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen wurde in öffentlicher Abstimmung beschlossen:

Der Mitgliedsbeitrag ab dem Jahr 2025 wird auf 450,00 € festgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag für diejenigen Mitglieder, für die mehr als ein beA eingerichtet wird, erhöht sich um jeweils 74,00 € für jedes zusätzliche beA.

 

Zu TOP 12: Beschlussfassung über die Änderung der Geschäftsordnung der RAK Sachsen

  • Die Änderung von § 5 Abs. 1 GO RAK gemäß Vorschlag des Vorstands wurde mit 45 Ja-Stimmen ohne Enthaltung beschlossen.

5 Abs. 1 GO RAK lautet somit nunmehr wie folgt (Änderungen FETT und unter-bzw. durchgestrichen):

1. In jedem Geschäftsjahr findet eine ordentliche Kammerversammlung statt. Sie soll spätestens bis zum Ende des zweitendritten Quartals am Sitz der Kammer stattfinden. Der Vorstand kann einen anderen Versammlungsort im Kammerbezirk bestimmen.

  • Die Änderung von § 6 Abs. 3 GO RAK gemäß Antrag aus der Mitte der Kammerversammlung wurde mit 42 Ja-Stimmen ohne Enthaltung beschlossen.

6 Abs. 3 GO RAK lautet somit nunmehr wie folgt (Änderungen FETT und unter-bzw. durchgestrichen):

3. Die Tagesordnung und den Versammlungstag legt der Präsident in Abstimmung mit dem Präsidium fest und gibt sie den Mitgliedern – außer in dringenden Fällen – mindestens sechs Wochen vor der Versammlung mit der Aufforderung bekannt, innerhalb einer bestimmten Frist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, Tagesordnungspunkte vorzuschlagen, Anträge anzukündigen und gegebenenfalls Wahlvorschläge zu machen. Vorschläge und Anträge, die fristgerecht bei der Geschäftsstelle eingehen und Unterstützungserklärungen die Unterschrift von mindestens zehn Mitgliedern tragen, sind in die Tagesordnung aufzunehmen. Vorschläge, Anträge und Unterstützungserklärungen müssen jeweils handschriftlich unterzeichnet oder mittels besonderem elektronischen Anwaltspostfach einfach oder qualifiziert elektronisch signiert eingereicht werden.

  • Die Änderung von § 11 Abs. 1 GO RAK gemäß Vorschlag des Vorstands wurde mit 46 Ja-Stimmen ohne Enthaltung beschlossen.

11 Abs. 1 GO RAK lautet somit nunmehr wie folgt (Änderungen FETT und unter-bzw. durchgestrichen):

1. Der Vorstand besteht aus 23 von der Versammlung gewählten Kammermitgliedern. Ab dem 1. April 2025 besteht der Vorstand aus 21 gewählten Kammermitgliedern. Ab dem 1. April 2027 besteht der Vorstand aus 19 gewählten Kammermitgliedern.

 

Zu TOP 13: Haushaltsplan für das Jahr 2025 und Beschlussfassung

Der Haushaltsplan 2025 wurde in öffentlicher Abstimmung mit 33 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.

 

Zu Top 14: Beschlussfassung über die Änderung der Gebührenordnung der RAK Sachsen

Die Änderung von § 5 Gebührenordnung RAK gemäß Antrag aus der Mitte der Kammerversammlung wurde mit 32 Ja-Stimmen ohne Enthaltung beschlossen.

5 Gebührenordnung RAK lautet somit nunmehr wie folgt (Änderungen FETT und unter-bzw. durchgestrichen):

5 Regelung für die Gebühren in Berufsbildungssachen

(1) Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten

Für die Einschreibung in die Ausbildungsrolle wird eine Gebühr in Höhe von € 50 erhoben.

Die Gebühr für die Anmeldung zur Zwischenprüfung beträgt € 90.

Die Gebühr für die Anmeldung zur Abschlussprüfung beträgt € 120.

Die Gebühr für die Anmeldung zu jeder Wiederholungsprüfung beträgt € 120.

 

(2) Ausbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in

Die Einschreibgebühr beträgt € 25.

Die Gebühr für die Anmeldung zur Abschlussprüfung beträgt € 250.

Die Gebühr für die Anmeldung zu jeder Wiederholungsprüfung beträgt € 250.

 

(3) FälligkeitBerufsanerkennung

Alle Gebühren werden mit der Einreichung des Antrags bzw. dem Eingang der Anmeldung fällig.Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsanerkennungsgesetz (BQFG) beträgt € 250.

 

(4) Umschulung zur/ zum RechtsanwaltsfachangestelltenZweitausfertigung von Zeugnissen

Die in den Absätzen 1 und 3 genannten Regelungen gelten auch für die Umschüler zur/ zum Rechtsanwaltsfachgestellten.Für die Zweitausfertigung von Zeugnissen wird eine Gebühr in Höhe von € 15 erhoben.

 

(5) Zweitausfertigung von ZeugnissenWiderspruchsverfahren

Für die Zweitausfertigung von Zeugnissen wird eine Gebühr in Höhe von € 15 erhoben.Für den Erlass eines Widerspruchsbescheides (§ 73 VwGO) über die ganz oder teilweise Zurückweisung des Rechtsbehelfs wird eine Gebühr in Höhe von € 200 erhoben.

 

(6) Für den Erlass eines Widerspruchsbescheides (§ 73 VwGO) über die ganz oder teilweise Zurückweisung des Rechtsbehelfs wird eine Gebühr in Höhe von € 200 erhoben.Fälligkeit

Alle Gebühren werden mit der Einreichung des Antrags bzw. dem Eingang der Anmeldung fällig.

 

(7) Umschulung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten

Die in den Absätzen 1, 4, 5 und 6 genannten Regelungen gelten auch für die Umschüler zur/zum Rechtsanwaltsfachgestellten.

 

Die aktuellen Fassungen der beschlossenen Satzungen wurden am 14.06.2024 auf der Website der Rechtsanwaltskammer Sachsen unter https://www.rak-sachsen.de/fuer-mitglieder/kammerordnungen/ veröffentlicht.

Umfrage zur gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen

Die Europäische Kommission führt derzeit eine Befragung im Bereich der gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen durch. Die Umfrage begleitet eine Studie zur möglichen „Lissabonisierung“ des Aquis der dritten Säule im Bereich der gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen. Der Fragebogen erfasst sieben Rechtsakte der gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen. Vertreterinnen und Vertreter der Rechtsanwaltschaft sind ausdrücklich eingeladen, an der Beantwortung des Fragebogens teilzunehmen. Der Fragebogen ist in englischer Sprache verfasst, akzeptiert werden jedoch Antworten in allen EU-Sprachen. Zu Beginn der Umfrage kann individuell ausgewählt werden, zu welchen Rechtsakten geantwortet wird. Die Fragen können auch anonym beantwortet werden. Eine Teilnahme ist bis zum 10.08.2024 unter folgendem Link möglich:

https://icfconsulting.qualtrics.com/jfe/form/SV_2b2BKk3UJgiMF3E

Erweiterte Pilotierung der E-Strafakte am Landgerichtsbezirk Chemnitz

Die Präsidentin des Amtsgerichts Chemnitz informierte uns darüber, dass ab dem 18. September 2024 die Strafakten im Landgerichtsbezirk Chemnitz elektronisch geführt werden, sofern diese als elektronische Akten von den Ermittlungsbehörden an die Gerichte übergeben werden.

In den elektronisch geführten Verfahren werden die Gerichte künftig mit allen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen elektronisch kommunizieren. Die Akteneinsicht erfolgt im Regelfall elektronisch über das Akteneinsichtsportal.

Wir beraten und vertreten überwiegend öffentliche Aufgabenträger wie Kommunen und Landkreise, Zweckverbände, Sozialversicherungsträger und Hochschulen. Zur Verstärkung unseres Teams von 6 Rechtsanwälten und 4 Rechtsanwaltsfachangestellten suchen wir kurzfristig für den Standort Leipzig unbefristet in Voll- oder Teilzeit eine/n

 Rechtsfachwirt/Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d).

Die Stelle ist auch geeignet für Berufsanfänger(innen) und Wiedereinsteiger(innen).

Wir bieten

  • ein motiviertes und fachlich kompetentes Team
  • flexible Arbeitszeiten, auf Wunsch auch Teilzeit und Homeoffice
  • überdurchschnittliche Vergütung
  • attraktive Zusatzleistungen, z. B. Beteiligung an Wegekosten, Kitabeiträgen u.a.
  • ein sehr gutes familiäres Betriebsklima
  • einen modernen und komfortabel ausgestatteten Arbeitsplatz
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • eine sehr gute Einarbeitung in unseren Büroalltag

Wir erwarten:

  • eine selbstständige, gewissenhafte und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
  • einen sicheren Umgang mit Mandanten, Behörden, Anwälten und Gerichten
  • gute EDV-Kenntnisse (MS-Office-Anwendungen)
  • Organisationstalent und Kommunikationsgeschick
  • eigenständige Überwachung von Fristen und Wiedervorlagen

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen mit Angabe Ihres möglichen Eintrittstermins an:

SchmuckDäumichen Rechtsanwälte, Dr. Nadine Däumichen, Springerstraße 11, 04105 Leipzig, E-Mail: kanzlei@schmuck-daeumichen.de; www.schmuckdaeumichen.de

eingestellt am 14.06.2024

* Kanzlei in Leipzig sucht dich! *

Du suchst einen Job als ReFa (mwd) mit Überstunden / wo Vereinbarkeit von Familie und Job egal ist / Weiterbildungschancen im Kopieren und Kaffeekochen / gepflegte Schreibmaschinentätigkeit / wo das Einhalten von Fristen deine Sache ist … dann bist du hier leider falsch!

++ Wir machen und können Straf- und Verkehrsrecht in 04275 Leipzig. ++

Wir wollen Unterstützung in Teilzeit (20-30h) und ein bisschen Berufserfahrung. Gern auch Mamis oder Papis im Wiedereinstieg.

Wir bieten

  • digital geführte Kanzlei
  • super Arbeitsklima mit Urlaubs- und Geburtstagsrunden
  • keine Überstunden
  • HomeOffice-Option, flexible Arbeitszeiten
  • die Unterstützung deiner Qualifikationswünsche
  • Bezahlung über dem Durchschnitt und verschiedene Unterstützungen

Hast du Lust auf selbständiges Arbeiten auch im Bereich Zwangsvollstreckung, verfügst über solide Computerkenntnisse, bist zuverlässig und teamfähig?

Dann bewirb dich unter bewerbung@lange-advokatur.de

eingestellt am 14.06.2024

Beschlussfassungen der Kammerversammlung 2024

Am Montag, 03. Juni 2024, fand die ordentliche Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Sachsen im Festsaal Carl Gustav Carus der Sächsischen Landesärztekammer statt.

Unter anderem wurden die Änderung der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen und die Änderung der Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen beschlossen.

Die aktuellen Fassungen der beschlossenen Satzungen sind am 14.06.2024 auf dieser Homepage unter https://www.rak-sachsen.de/fuer-mitglieder/kammerordnungen/ veröffentlicht und damit bekannt gemacht worden. Die Geschäftsordnung tritt gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen am 01.07.2024 in Kraft. Die Gebührenordnung tritt gemäß § 13 Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen i.V.m. § 4 Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Über die weiteren Beschlüsse der Kammerversammlung informieren wir Sie in Kürze.

 

 

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