All posts by

Präsident der RAK Sachsen im Amt bestätigt

Dr. Detlef Haselbach wird der RAK Sachsen für die nächsten zwei Jahre erneut vorstehen

(Dresden/04.04.2019) Der Vorstand der RAK Sachsen wählte am 3. April 2019 Rechtsanwalt Dr. Detlef Haselbach aus Dresden erneut zum Präsidenten. Er hat das Amt bereits seit April 2015 inne und wird die Kammer für die nächsten zwei Jahre weiter  führen.

Erstmals fand die Wahl zum Kammervorstand auf elektronischen Weg statt. In der Zeit vom 11. Februar bis 3. März 2019 konnten die sächsischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Stimme per Internet abgeben. Turnusgemäß standen 12 Vorstandsmandate zur Wahl, für welche sich 14 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bewarben.

Die ordentliche Kammerversammlung fand am 25. März 2019 in Dresden statt. In seinem Jahresbericht berichtete der Kammerpräsident über die Aktivitäten der RAK Sachsen im vergangenen Jahr und gab einen Überblick zu laufenden Projekten und anstehenden Themen, wie die Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts und die Beteiligung der RAK Sachsen am Projekt „Demokratieerziehung an sächsischen Schulen“. Weiter ergingen Beschlüsse zum Haushalt und Kammerbeitrag der RAK Sachsen.

In seinem Jahresbericht verwies der Präsident ebenfalls auf die Mitgliederentwicklung. Zum 31. Dezember 2018 hatte die Rechtsanwaltskammer Sachsen 4.673 Mitglieder (Rechtsanwältinnen (1.607) und Rechtsanwälte (2.832), 182 Syndikusrechtsanwälte (davon 149, die bereits als Rechtsanwalt zugelassen sind), 40 Rechtsanwaltsgesellschaften mbH und 12 ausländische Rechtsanwälte. Die Mitgliederzahl ging damit um 0,4% im Vergleich zum Vorjahr zurück. Die Anzahl der Fachanwälte an der Gesamtzahl der in Sachsen zugelassenen Rechtsanwälte liegt bei 34 % (2017: 33,3 %).

Neben dem Präsidenten wählte der Vorstand auch das weitere Präsidium. Dessen Mitglieder sind für die nächsten zwei Jahre: Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann (Leipzig), Rechtsanwalt Markus M. Merbecks (Chemnitz), Rechtsanwalt Dr. Stephan Cramer (Dresden), Rechtsanwältin Uta Modschiedler Dresden) und Rechtsanwalt Franz-Josef Schillo (Dresden).

zur Person:

Rechtsanwalt Dr. Detlef Haselbach aus Dresden

geboren 1954 in Bielefeld, verheiratet

Studium in Kiel und Bielefeld

1980 Promotion an der Universität Bielefeld

Richter am LG Hamburg 1981 – 1986

seit 1986 Rechtsanwalt und Eintritt in die Sozietät Heimann Hallermann

Vorstandsmitglied der RAK Sachsen seit 2001, 2009 – 2015 Vizepräsident, seit 2015 Präsident

Datenübermittlung bei ungeregeltem BREXIT

Im Informationsangebot der BRAK unter https://www.brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz/ finden Sie ein Dokument („BREXIT und Datenübermittlung in Drittländer“) zur Frage, wie die Datenübermittlung ins Vereinigte Königreich nach einem No-Deal-Brexit rechtssicher gestaltet werden kann und welche sonstigen Aspekte aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten sind.

Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz

Am 13. Februar hat die Europäische Kommission eine neue Liste von 23 Drittländern verabschiedet, deren System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweist. Damit werden elf weitere Länder als Risikoländer eingestuft, darunter auch Panama und Saudi-Arabien.

Für Rechtsanwälte bedeutet dies, dass sie zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten auch verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 4 GwG zu erfüllen haben, wenn Sie an einem Kataloggeschäft nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG für einen Mandanten mitwirken, der in einem der gelisteten Länder niedergelassen ist.

Die Liste wird voraussichtlich noch im April in Kraft treten. Wir empfehlen daher unseren Mitgliedern sich bereits jetzt mit den möglichen Konsequenzen für den eigenen Kanzleibetrieb vertraut zu machen. Wir verweisen hierzu grundlegend auf unsere veröffentlichten Materialen zum Geldwäschegesetz.

Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission und die Liste der Risikoländer ist hier abrufbar.

Wahl der Vertreter der 7. Satzungsversammlung

Die Wahl der Vertreter der 7. Satzungsversammlung wird im Jahr 2019 erstmals in elektronischer Form durchgeführt. In der 1. Wahlbekanntmachung vom 17. Januar 2019 informierte der Wahlausschuss über den Ablauf der Wahl, das Wahlverfahren und die zu beachtenden Fristen.

Die wichtigsten Schritte und Fristen im Überblick:

  • Auslage des Wählerverzeichnisses in der Geschäftsstelle der RAK Sachsen: 18.01.2019 – 01.02.2019 während der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag 08:00 – 16:00 Uhr)
  • Einspruch gegen des Wählerverzeichnis bis 01.02.2019
  • Einreichung von Kandidatenvorschlägen zur Wahl als Vertreter der 7. Satzungsversammlung schriftlich bis 15.02.2019, 16:00 Uhr. Hierfür finden Sie hier ein Muster. Nach Ablauf der Einreichungsfrist wird der Wahlausschuss unverzüglich über die Zulassung der Bewerber als Kandidaten zur Wahl als Vertreter der 7. Satzungsversammlung entscheiden und diese den Wahlberechtigten rechtzeitig vor Beginn des Wahlzeitraumes bekannt geben. Zudem erhalten Sie weitere Hinweise zur Durchführung der Wahl einschließlich der Zugangsdaten zum elektronischen Wahlportal.
  • Wahlzeitraum 15.03.2019 – 04.04.2019
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses bis 30.04.2019

Erklärungen, wie Einsprüche oder Vorschläge, sind an den Wahlausschuss Satzungsversammlung, RAK Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden, zu richten. Mitglieder des Wahlausschusses sind:

  • Rechtsanwalt Jörg Krüger (Wahlleiter), Glacistraße 8, 01099 Dresden
  • Rechtsanwalt Andreas Engler, Lampestraße 6, 04107 Leipzig (stellv. Wahlleiter)
  • Rechtsanwältin Jacqueline Lange, Jordanstraße 18, 01099 Dresden

Das elektronische Wahlsystem wird von der Fa. POLYAS GmbH, Marie-Calm-Straße 1-5, 34131 Kassel, zur Verfügung gestellt. Für dieses Online-Wahlprodukt POLYAS Core Version 2.2.3 liegt ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik am 10.02.2016 erteiltes Deutsches IT-Sicherheitszertifikat vor.

Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Satzungsversammlung

Wahl der Vertreter der 7. Satzungsversammlung

Die Wahl der Vertreter der 7. Satzungsversammlung wird im Jahr 2019 erstmals in elektronischer Form durchgeführt. In der 1. Wahlbekanntmachung vom 17. Januar 2019 informierte der Wahlausschuss über den Ablauf der Wahl, das Wahlverfahren und die zu beachtenden Fristen.

Die wichtigsten Schritte und Fristen im Überblick:

  • Auslage des Wählerverzeichnisses in der Geschäftsstelle der RAK Sachsen: 18.01.2019 – 01.02.2019 während der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag 08:00 – 16:00 Uhr)
  • Einspruch gegen des Wählerverzeichnis bis 01.02.2019
  • Einreichung von Kandidatenvorschlägen zur Wahl als Vertreter der 7. Satzungsversammlung schriftlich bis 15.02.2019, 16:00 Uhr. Hierfür finden Sie hier ein Muster. Nach Ablauf der Einreichungsfrist wird der Wahlausschuss unverzüglich über die Zulassung der Bewerber als Kandidaten zur Wahl als Vertreter der 7. Satzungsversammlung entscheiden und diese den Wahlberechtigten rechtzeitig vor Beginn des Wahlzeitraumes bekannt geben. Zudem erhalten Sie weitere Hinweise zur Durchführung der Wahl einschließlich der Zugangsdaten zum elektronischen Wahlportal.
  • Wahlzeitraum 15.03.2019 – 04.04.2019
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses bis 30.04.2019

Erklärungen, wie Einsprüche oder Vorschläge, sind an den Wahlausschuss Satzungsversammlung, RAK Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden, zu richten. Mitglieder des Wahlausschusses sind:

  • Rechtsanwalt Jörg Krüger (Wahlleiter), Glacistraße 8, 01099 Dresden
  • Rechtsanwalt Andreas Engler, Lampestraße 6, 04107 Leipzig (stellv. Wahlleiter)
  • Rechtsanwältin Jacqueline Lange, Jordanstraße 18, 01099 Dresden

Das elektronische Wahlsystem wird von der Fa. POLYAS GmbH, Marie-Calm-Straße 1-5, 34131 Kassel, zur Verfügung gestellt. Für dieses Online-Wahlprodukt POLYAS Core Version 2.2.3 liegt ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik am 10.02.2016 erteiltes Deutsches IT-Sicherheitszertifikat vor.

Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Satzungsversammlung

Rechtsanwaltskammern verurteilen Bedrohung von Rechtsanwälten

Pressemitteilung der BRAK vom 17.01.2019:

Im Rahmen ihrer Präsidentenkonferenz am 17.01.2019 beschäftigten sich die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern aus gegebenem Anlass auch mit den aktuellen Medienberichten über die bereits zweite Bedrohung einer Anwaltskollegin. Anfang der Woche berichteten zahlreiche Printmedien sowie einige Fernsehsender erneut über die Kollegin, die aufgrund der Übernahme einiger Mandate persönliche Drohungen erhalten haben soll. Die Rechtsanwältin hatte zuvor Angehörige eines der NSU-Mordopfer vertreten. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zeigten sich angesichts der Anfeindungen, denen sich nicht nur die Kollegin selbst, sondern auch deren Familie ausgesetzt sieht, bestürzt.

Die Präsidentenkonferenz hat den Sachverhalt ausführlich erörtert und stellt hierzu fest:

„Wir sehen in den Vorfällen einen Angriff auf die freie Berufsausübung der Anwaltschaft allgemein. In einem immer stärker werdenden Klima der verbalen und gedanklichen Verrohung sind diese Vorgänge eine weitere und durch die Selbstverwaltung der Anwaltschaft nicht mehr schweigend hinzunehmende Eskalierung. Es darf keine Rolle spielen, welchen Mandanten eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt vertritt; die Garantie für jedermann auf ungehinderten und vollständigen Zugang zum Recht und das Recht auf eine uneingeschränkte Verteidigung müssen gewahrt bleiben.“

„Wir fordern eine lückenlose Aufklärung des Sachverhaltes durch die zuständigen Behörden“, resümiert BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels. „In einem Rechtsstaat kann es nicht angehen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Organ der Rechtspflege Gefahr für Leib und Leben fürchten müssen, wenn sie bestimmte Mandate übernehmen. Derartige Vorfälle sind untragbar.“

Sächsisches Landessozialgericht stellt ab 01. März 2019 nur noch per beA zu!

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz teilte mit Schreiben vom 14.01.2019 mit, dass das Sächsische Landessozialgericht beabsichtigt, ab dem 1. März 2019 Zustellungen an Rechtsanwälte nur noch in deren beA vorzunehmen.

Warnung vor betrügerischen E-Mails

In den vergangenen Monaten war ein beträchtlicher Anstieg von gefälschten E-Mails zu verzeichnen, die in einigen Fällen als vermeintliche E-Mails von Bediensteten der sächsischen Justiz mit Kostenrechnungen o.ä. auch Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Sachsen erreichten. Im Regelfall enthalten diese E-Mails Anhänge mit Schadsoftware oder Phishing-Links.

Oft lassen sich bereits den E-Mails selbst Hinweise auf die versuchte Identitätstäuschung entnehmen, wie zum Beispiel:

  • Adressteile in der Absender-E-Mailadresse, die deutlich machen, dass sie nicht der Domain justiz.sachsen.de zugehörig sind
  • abweichendes Layout
  • fehlerhafte Anrede
  • falsche Telefon- und Faxnummern in der E-Mail-Signatur
  • Hinweis auf das Senden von einem mobilen Endgerät wie „Von meinem Nokia gesendet.“

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weißt aktuell auch auf diesen Umstand hin: https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Service/Aktuell/Informationen/Artikel/emotet.html

Statistik niedergelassene Rechtsanwälten nach EuRAG und § 206 BRAO zum 1.1.2018

Zum 1.1.2018 sind nach dem EuRAG 659 Rechtsanwälte bundesweit tätig und nach § 206 BRAO 331 Rechtsanwälte. Insgesamt sind somit bundesweit 990 Rechtsanwälte unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung auf den Gebieten des Rechts des Herkunftsstaates in Deutschland niedergelassen.

Die Statistiken finden Sie im Internet eingestellt unter https://www.brak.de/statistiken/.

RAK Sachsen im Präsidium des Landesverbandes der Freien Berufe vertreten

Pressemitteilung des LfB Sachsen e.V.: Dresden, 20.11.2018: Auf der heutigen Mitgliederversammlung wurde Hans-Joachim Kraatz erneut zum Präsidenten des LFB Sachsen gewählt. Er wird die kommenden vier Jahre den Landesverband vertreten.

Hans-Joachim Kraatz ist seit 17 Jahren Präsident des LFB Sachsen und seit 1999 Vizepräsident des Steuerberaterverbandes Sachsen e. V.

Als Vizepräsidenten des LFB Sachsen wurden gewählt:

Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer

Dr. med. Thomas Breyer, Vizepräsident der Landeszahnärztekammer Sachsen

Franz Joseph Schillo, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Markus Wiesehütter, Vizepräsident des Steuerberaterverbandes Sachsen e.V.

Zu den weiteren Mitgliedern des neu gewählten Vorstandes gehören:

RA Birger Clausen, Präsident des Anwaltsverbandes Sachsen e.V.

Alf Furkert, Präsident der Architektenkammer Sachsen

Torsten Rudolf, Verband beratender Ingenieure Sachsen

Hintergrund LFB Sachsen: Der Landesverband der Freien Berufe Sachsen e.V. wurde 1990 gegründet und vertritt derzeit 20 Verbände und Körperschaften einzelner Freier Berufe in Sachsen, denen insgesamt über 46.000 Freiberufler angehören. Der LFB Sachsen ist Mitglied im Bundesverband der Freien Berufe (BFB).

/**/