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beA-Downtime am 20.07.2019 von 16:00 – 21:00 Uhr

Wegen Wartungsarbeiten am 20.07.2019 (Samstag) wird das beA in der Zeit von 16:00 bis 21:00 Uhr nicht verfügbar sein.

Aktuelle Informationen stellt die Bundesrechtsanwaltskammer unter https://bea.brak.de bereit.

Anwaltliche DSGVO-Verstöße abmahnfähig?

ob ein Rechtsanwalt von Dritten, also nicht dem Betroffenen i. S. d. DS-GVO, sondern einem Konkurrenten oder sonstig Berechtigten nach Art. 8 Abs. 3 Nr. 2-4 UWG basierend auf §§ 3, 3a UWG (Rechtsbruch) abgemahnt werden kann, beantworten die Intanzgerichte gegensätzlich. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus. Aktuell hat sich das LG Stuttgart (Urt. v. 20.05.2019 – Az.: 35 O 68/18) – wie zuvor auch andere Landgerichte – gegen die Abmahnfähigkeit ausgesprochen. Andere Gerichte, wie das OLG Hamburg, bejahen hingegen die Frage.

Die BRAK nahm dies zum Anlaß, Nr. 30 der FAQs zum Datenschutz praxisrelevant zu überarbeiten, bspw. mit einem Überblick über die maßgeblichen Gerichtsentscheidungen und deren Begründungen.

Bitte nutzen Sie für all Ihre datenschutzrechtlichen Fragen und Best-Practice-Hinweise sowohl unser Informationsangebot als auch dasjenige der BRAK.

Zulassungsstelle für das automatisierte Abrufverfahren (Grundbuch) in Sachsen

Notare und Rechtsanwälte können ihre Anträge für die Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren aus dem maschinell geführten Grundbuch im Freistaat Sachsen ab sofort auch per EGVP an die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz richten. Hierfür steht Ihnen das EGVP-Postfach „Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz“ zur Verfügung. Weitere Informationen bzgl. des automatisierten Abrufverfahrens, finden Sie hier: http://www.justiz.sachsen.de/content/610.htm

Anwaltliche Beratungsstelle in Leipzig eröffnet

Justizminister Sebastian Gemkow und der Präsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen Dr. Detlef Haselbach haben heute in Leipzig eine neue anwaltliche Beratungsstelle eröffnet.

Seit Juni 2009 beraten sächsische Rechtsanwälte im Rahmen eines Projekts des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und der Rechtsanwaltskammer Sachsen einkommensschwache Bürger in anwaltlichen Beratungsstellen. Die Beratungsmöglichkeit vor Ort vereinfacht den Zugang zu einem Rechtsanwalt im Rahmen der gesetzlichen Beratungshilfe und ist grundsätzlich kostenfrei.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Seit vielen Jahren gibt es anwaltliche Beratungsstellen in ganz Sachsen. Ich freue mich aber besonders, dass jetzt kostenlose Rechtsberatung auch in Leipzig angeboten wird. Die Räumlichkeiten im Amtsgericht sind dafür hervorragend geeignet, weil das Gericht zentral gelegen und gut erreichbar ist.”

Präsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen Dr. Detlef Haselbach: „Die anwaltlichen Beratungsstellen ermöglichen Rechtssuchenden, schnell und unkompliziert einen ersten Rat von einem Anwalt zu bekommen. Dieser kann helfen, die weiteren rechtlichen Schritte abschätzen zu können.“

Die Beratungsstelle ist im Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 in 04275 Leipzig, Raum 063 eingerichtet. Sie wird künftig immer dienstags von 15 bis 17 Uhr geöffnet sein.

Die erste Beratungsstelle wurde am 2. Juni 2009 in Löbau eröffnet. Mittlerweile gibt es insgesamt 14 anwaltliche Beratungsstellen in verschiedenen sächsischen Regionen. Jährlich haben durchschnittlich 1500 Bürger in den sächsischen Beratungsstellen Rechtsrat vom Anwalt gesucht und erhalten. Dabei kann rund die Hälfte der Fälle direkt vor Ort abschließend geklärt werden. Die meisten Anfragen betrafen das Sozialrecht, auch familien- und arbeitsrechtliche Probleme waren häufig Gegenstand der Beratungsgespräche.

Weitere Informationen zu den anwaltlichen Beratungsstellen sind online abrufbar unter:
https://www.rak-sachsen.de/fuer-buerger/anwaltliche-beratungsstellen/

Geschäftsstelle am 16. Mai 2019 nicht besetzt

Aufgrund einer ganztägigen Veranstaltung ist die Geschäftsstelle der RAK Sachsen am Donnerstag, 16. Mai 2019, nicht besetzt. Das Seminar „Schönheitsreparaturen, Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten im Wohnraum- und Gewerberaummietrecht – aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung“ findet in den Räumen der Geschäftsstelle statt.

Am Freitag, 17. Mai 2019, sind wir wieder ab 08:00 Uhr telefonisch erreichbar.

BRAK kritisiert Gesetzentwurf zu Legal Tech

Keine Regulierung von Legal Tech notwendig – Rechtsberatung muss Sache der Anwaltschaft bleiben

Am Rande der 156. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Schweinfurt beschäftigte sich das BRAK-Präsidium auch mit dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (Link) zum Thema Legal Tech.

Anders, als kürzlich in der FAZ zu lesen, fordert die BRAK keineswegs eine Regulierung von Legal Tech. Bei dem von der FAZ zitierten Papier handelte es sich um einen Entwurf für einen internen Diskussionsvorschlag eines Fachausschusses, der bereits von der BRAK-HV im Herbst 2018 abgelehnt worden war.

Die BRAK lehnt eine Öffnung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) nachdrücklich ab, da kein Regulierungsbedarf für Legal Tech besteht. Die Entwicklungen im Bereich Legal Tech sind grundsätzlich positiv, zukunftsorientiert und als Chance für die Anwaltschaft zu betrachten. Die BRAK ist aber auch der Auffassung, dass es Legal Tech nicht ohne anwaltliche Beteiligung und Beratung geben darf. Die umfassende Befugnis zu Rechtsberatungen kann und darf nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zukommen. Nur diese unterliegen dem anwaltlichen Berufsrecht, insbesondere der Verschwiegenheitspflicht und dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, und beraten Mandantinnen und Mandanten unabhängig und frei. Die Begründung der FDP-Fraktion, der Entwurf diene auch der Qualitätssicherung, überzeugt nicht. Von LegalTech-Anbietern lediglich „besondere Sachkunde“ zu verlangen, kann dieses Ziel nicht erreichen. Über die erforderliche – juristische – Sachkunde verfügen allein zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

„Sich im Bereich von Rechtsdienstleistungen allein auf Algorithmen zu verlassen, scheint uns im Sinne des Mandanten- und Verbraucherschutzes kein gangbarer Weg zu sein. Oder vereinfacht gesagt: Wo Legal Tech drauf steht, muss immer auch Anwalt drinstecken“, resümiert BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels.

(Vollständige Presseerklärung auf der BRAK-Homepage)

Härteleistung für Opfer extremistischer Übergriffe

Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2019 erneut Mittel für Opfer extremistischer Übergriffe zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen können Sie dem Anschreiben, dem Merkblatt sowie dem Flyer entnehmen. Außerdem finden Sie das Antragsformular hier.

Geplantes Vergütungsbarometer für den Kammerbezirk Sachsen

Vor zehn Jahren hat das Soldan Institut erstmals sehr detailliert die Rechtsanwaltsvergütung in Deutschland – Vergütungsvereinbarungen und Abrechnung von RVG-Gebühren – untersucht. Die resultierenden Publikationen, u.a. das „Vergütungsbarometer“ und eine in der NJW publizierte Vergütungsmatrix der Stundensätze in den Teilsegmenten des deutschen Anwaltsmarktes sind bis heute häufig genutzte Referenzwerke. Auf vielfachen Wunsch hat das Soldan Institut in den vergangenen Monaten eine Neuauflage der Studie auf den Weg gebracht und eine bundesweite Befragung durchgeführt. Einige Kammermitglieder sind seinerzeit in die Zufallsstichprobe gefallen und persönlich zur Teilnahme an der bundesweiten Befragung eingeladen worden.

Für die Rechtsanwaltskammer Sachsen besteht die Möglichkeit, eine regionale Auswertung der erhobenen Daten für den Kammerbezirk zu erhalten. Durch eine solche Auswertung würde für die Kolleginnen und Kollegen die Vergütungspraxis im Kammerbezirk transparent, aber auch deutlich, wo die Rechtsanwaltskammer Sachsen in Vergütungsfragen im bundesweiten Vergleich steht. Bedauerlicherweise ist die Zahl der im Zuge der bundesweiten Erhebung bereits realisierten Befragungen im Kammerbezirk noch zu niedrig, um eine statistisch verlässliche regionale Auswertung vornehmen zu können. Daher hat nun für unseren Kammerbezirk eine zweite Befragungsphase begonnen, damit eine Auswertung für den Kammerbezirk möglich wird.

Kammer und Soldan Institut möchten alle Kammermitglieder, die sich nicht bereits an der bundesweiten Datenerhebung beteiligt haben, bitten, sich an der kurzen Befragung zum „Vergütungsbarometer“ zu beteiligen.

Eine Teilnahme ist möglich auf der Internetplattform

www.anwaltforschung.de

Ein Zugangscode für die Teilnahme wird, anders als bei früheren Befragungen des Instituts, nicht benötigt. Auf der Internetplattform ist alternativ auch ein Ausdruck des Fragebogens als PDF und eine Teilnahme per Telefax an die Nummer 02202-1887555 möglich.

Warnung vor betrügerischen E-Mails

Wir wurden von einem Kollegen darauf hingewiesen, dass verstärkt E-Mails im Umlauf sind, in welchen Personen ein Mandatsverhältnis begründen und der Rechtsanwalt Schecks annehmen und dann auszahlen soll. Diese Schecks platzen innerhalb von 14 tägiger Frist und im Falle einer Auszahlung bleibt der Rechtsanwalt auf dem Schaden sitzen. Diese potentiellen Mandate werden auch über Anwalt.de an Rechtsanwälte herangetragen.

LFB Sachsen präsentiert Wahlprüfsteine

Pressemitteilung des LFB Sachsen e.V. vom 08.04.2019:

Vor der anstehenden Landtagswahl in Sachsen hat der Landesverband der Freien Berufe (LFB) seine Wahlprüfsteine in Dresden vorgestellt. Hans-Joachim Kraatz, Präsident des LFB Sachsen, betonte in seiner Einführung, dass die Freien Berufe in Sachsen rund 10 % des BiP erwirtschaften und ca. 120 Tsd. Beschäftigte haben. Sie seien damit ein großer Wirtschaftsfaktor im Mittelstand, den es zu erhalten gelte. Anwälte, Architekten, Ärzte, Apotheker, Steuerberater oder Ingenieure bilden aus seiner Sicht ein Bindeglied zwischen Bürger und Staat. Sie sichern die Qualität und fühlten sich dem Gemeinwohl verpflichtet. Für ihn sei besonders wichtig, dass sich die zukünftige Landesregierung und das Parlament zu den Freien Berufen und dem beispielhaften Kammersystem bekenne. Zugleich wünschte er sich mehr Einfluss der Parlamentarier in der EU, um qualitätssenkende Maßnahmen zu verhindern. Dazu gehöre auch der Bürokratieabbau.

Das Thema Bürokratieabbau ist auch ein Dauerthema bei den sächsischen Ärzten und Zahnärzten. Rund 700 Vorschriften müssten sie bei einer rechtskonformen Arbeitsweise berücksichtigen. Hier machten der Präsident der Landeszahnärztekammer, Dr. Thomas Breyer, sowie der Präsident der Landesärztekammer, Erik Bodendieck, sehr deutlich, dass sie wirksame Maßnahmen seitens der Politik erwarten, um den Ärzten und Zahnärzten mehr Zeit für Patienten zu verschaffen. Sie fordern auch bessere Strukturen für die anstehende Digitalisierung, denn es könne nicht sein, dass Politiker auf der einen Seite den Ärztemangel beklagen und auf der anderen Seite die Digitalisierung verschlafen, wodurch entlastende digitale Anwendungen nicht eingesetzt werden könnten.

Auch Franz-Josef Schillo, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer, verwies auf Defizite in der Digitalisierung, die dazu führten, dass Anwälte große Datenmengen wie Prozessakten in ländlichen Regionen nicht abrufen könnten. Er kritisierte auch den ausufernden Datenschutz, wodurch jetzt Mandanten zustimmen müssten, dass dessen Anwälte ihre Daten speichern dürften. Deutschland neige hier zu einer Überregulation. Den Aufwand dafür zahlten dann die Kammermitglieder. Und der EU-Ansatz: mehr Markt, mehr Wettbewerb = billiger und besser sei falsch, so Schillo. Als Beispiel nannte er die Gebührenordnungen. Diese dienen gerade dem Schutz von Klienten und sicherten die Qualität.

Befragt nach den Wünschen an eine zukünftige Landesregierung stand Stabilität einer Koalition, Handlungsfähigkeit sowie agieren im Sinne der Bürger an den ersten Stellen.

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