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FAQ Kanzleibetrieb und Ausgangsbeschränkungen

Viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind verunsichert, was genau die verhängten Ausgangsbeschränkungen für die Anwaltschaft bedeuten. Die BRAK hat dazu die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Die Allgemeinverfügung über die Ausgangsbeschränkungen im Freistaat Sachsen sieht in Pkt. 2.9 eine Ausnahme zur Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine bei Rechtsanwälten oder Gerichten vor. Damit können Termine mit Mandanten in der Kanzlei weiterhin durchgeführt werden und auch Mandanten vor Gericht erscheinen, falls nicht auf eine persönliche Anwesenheit verzichtet werden kann. Nach den Handlungsempfehlungen des Justizministeriums und des OLG sollen in den Gerichtsgebäuden Besucherlisten geführt und die Ladung zu Gerichtsterminen vorgezeigt werden. Soweit Verhandlungen stattfinden, ist der Zugang für Anwalt wie für Mandant bei den Gerichten gewährleistet.

Ein Passierschein für selbständig tätige Rechtsanwälte ist daher nicht erforderlich. Sie können jederzeit auf Ihren Anwaltsausweis verweisen. Für angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kanzlei finden Sie hier einen Formulierungsvorschlag für einer Arbeitgeberbescheinigung. Die BRAK hat ebenfalls eine Musterformulierung zur Verfügung gestellt.

Eine Übersicht der Allgemeinverfügungen der einzelnen Bundesländer, die im Zusammenhang mit der Coronapandemie erlassen wurden, finden Sie hier.

Bestätigung des Arbeitgebers bei evtl. Ausgangsbeschränkungen

Vorbehaltlich der Entscheidung der zuständigen staatlichen Stellen finden Sie nachfolgend einen Formulierungsvorschlag für die Bestätigung des Arbeitgebers bei Personenkontrollen aufgrund Ausgangsbeschränkungen. Gern können Sie diesen für Bestätigungen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwenden. Wir empfehlen, Ihren Anwaltsausweis mit sich zu führen, um Ihre berufliche Tätigkeit jederzeit nachweisen zu können.

 

Bestätigung des Arbeitgebers bei Personenkontrollen während der Ausgangsbeschränkung/Ausgangssperre

Hiermit wird bestätigt, dass

<Name>, geboren am <>, <Wohnadresse>

bei  <Name Anwaltskanzlei, Adresse>  angestellt ist und ihre/seine Anwesenheit in der Kanzlei zur Erledigung ihrer/seiner arbeitsvertraglichen Pflichten erforderlich ist. Eine Arbeit im Homeoffice ist nicht möglich.

 

_______________________________________

Datum, Unterschrift Arbeitgeber

 

 

Vorgehensweisen der Gerichte und Staatsanwaltschaften aufgrund der Corona-Pandemie – Besucherkontrollen

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlies das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und das OLG Dresden Handlungsempfehlungen für die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Diese sehen u.a. Einschränkungen des Publikumsverkehrs vor. So sollen Anwälte und Beteiligte, die an einer Verhandlung teilnehmen, die Ladung und einen Ausweis mitbringen. Ein Eintrag in eine Besucherliste kann verlangt werden sowie das Ausfüllen eines Gesundheitsbogens, in welchem zu Reisen in Risikogebiete oder Kontakte zu möglicherweise infizierten Personen nachgefragt wird. Bitte rechnen Sie damit, dass die Einlasskontrolle in den Gerichtsbegäuden mehr Zeit als üblich benötigt.

Trotz der Einlasskontrollen soll die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen weiter gewahrt bleiben.

Weitere Hinweise zum Dienstbetrieb in den Gerichten finden Sie unter https://www.justiz.sachsen.de/smj/

Auf nachfolgenden Seiten der Gerichte in Sachsen finden Sie weitere Hinweis zum Umgang mit der Corona-Pandemie. Die Liste wird von uns regelmäßig aktualisiert.

 

 

OLG Dresden https://www.justiz.sachsen.de/olg/

Landgericht Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, Staatsanwaltschaft Chemnitz https://www.justiz.sachsen.de/lgc/download/Coronavirus-Anordnung.pdf

Landgericht Görlitz mit Außenkammer Bautzen https://www.justiz.sachsen.de/agbz/download/MedieninformationI.pdf

Amtsgericht Aue-Bad Schlema https://www.justiz.sachsen.de/agau/download/AnordnungAGAU-Besucherverkehr.pdf

Amtsgericht Bautzen https://www.justiz.sachsen.de/agbz/

Amtsgericht Dippoldiswalde https://www.justiz.sachsen.de/agdw/

Amtsgericht Döbeln https://www.justiz.sachsen.de/agdl/download/Anordnung_Corona.pdf

Amtsgericht Freiberg https://www.justiz.sachsen.de/agfg/

Amtsgericht Görlitz https://www.justiz.sachsen.de/aggr/

Amtsgericht Hoyerswerda https://www.justiz.sachsen.de/aghoy/

Amtsgericht Kamenz https://www.justiz.sachsen.de/agkm/

Amtsgericht Leipzig https://www.justiz.sachsen.de/agl/content/5107.htm

https://www.justiz.sachsen.de/agl/download/vfg_23_3.pdf

Amtsgericht Marienberg https://www.justiz.sachsen.de/agmab/download/Anordnumg_Steuerung_Besucherverkehr.pdf

Amtsgericht Meißen https://www.justiz.sachsen.de/agmei/

Amtsgericht Pirna https://www.justiz.sachsen.de/agpir/

Amtsgericht Riesa https://www.justiz.sachsen.de/agrie/

Amtsgericht Weißwasser https://www.justiz.sachsen.de/agwsw/

 

Sächsisches Landesarbeitsgericht – Arbeitsgericht Chemnitz https://www.justiz.sachsen.de/lag/content/arbgc.htm

Arbeitsgericht Leipzig https://www.justiz.sachsen.de/lag/download/PM_L_4-20.pdf

Sächsisches Landessozialgericht https://www.justiz.sachsen.de/lsg/content/284.htm

Sozialgericht Dresden https://www.justiz.sachsen.de/sgdd/

Sozialgericht Leipzig keine Verhandlungen vom 20.03. bis 17.04.2020 https://www.justiz.sachsen.de/sgl/

Sächsisches Finanzgericht https://www.justiz.sachsen.de/fgl/index.html

 

Generalstaatsanwaltschaft Dresden https://www.justiz.sachsen.de/gensta/

Staatsanwaltschaft Chemnitz https://www.justiz.sachsen.de/stac/

Staatsanwaltschaft Zwickau https://www.justiz.sachsen.de/staz/

JVA Zwickau https://www.justiz.sachsen.de/jvaz/

JVA Torgau https://www.justiz.sachsen.de/jvato/

JVA Regis-Breitingen https://www.justiz.sachsen.de/jsarb/

JVA Leipzig https://www.justiz.sachsen.de/jval/

JVA Waldheim https://www.justiz.sachsen.de/jvawh/

Staatsregierung Sachsen https://www.staatsregierung.sachsen.de/coronavirus-in-sachsen.html#a-6971

Corona-Pandemie: Sächsische Anwaltschaft stellt sich den Herausforderungen

Pressemitteilung der RAK Sachsen: Die ungebremste und zunehmend rasante Ausbreitung des Corona-Virus stellt auch die sächsische Anwaltschaft vor erhebliche organisatorische und wirtschaftliche Herausforderungen.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Sachsen sind sich ihrer Verantwortung bewusst, in dieser Ausnahmesituation ihren Beitrag als Organ der Rechtspflege zu leisten, um Infektionsketten zu vermeiden und trotzdem die Interessen ihrer Mandanten wahrzunehmen und einen „Stillstand der Rechtspflege“ zu verhindern.

Zum Schutz von Mandanten, Mitarbeitern und deren Familien sind daher Einschränkungen im Kanzleibetrieb dergestalt erforderlich, dass Termine mit persönlicher Anwesenheit und Geschäftsreisen wenn irgend möglich vermieden und statt dessen die Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs und des „Homeoffice“ genutzt werden.

Die Rechtsanwaltskammer appelliert daher auch an die sächsische Justiz und Gerichtsbarkeit, die Bemühungen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu unterstützen und den Publikumsverkehr in den Gerichten auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sowie insbesondere Terminverlegungsanträgen der Parteien zu folgen, soweit nicht anberaumte Verhandlungstermine zum Schutz der Richterinnen und Richter, der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie aller anderen Justizangestellten bereits von Amts wegen verlegt wurden und nicht besondere Eilbedürftigkeiten oder andere wichtige Gründe entgegenstehen.

Nur durch die gemeinsamen Anstrengungen aller Beteiligten in Justiz und Rechtspflege wie auch der Verwaltung kann es überhaupt gelingen, die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen und gleichzeitig die notwendigsten Infrastrukturen der Rechtspflege als wesentlicher Bestandteil unseres Rechtsstaates aufrechtzuerhalten.

Corona-Pandemie: Sächsische Anwaltschaft stellt sich den Herausforderungen

Pressemitteilung der RAK Sachsen: Die ungebremste und zunehmend rasante Ausbreitung des Corona-Virus stellt auch die sächsische Anwaltschaft vor erhebliche organisatorische und wirtschaftliche Herausforderungen.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Sachsen sind sich ihrer Verantwortung bewusst, in dieser Ausnahmesituation ihren Beitrag als Organ der Rechtspflege zu leisten, um Infektionsketten zu vermeiden und trotzdem die Interessen ihrer Mandanten wahrzunehmen und einen „Stillstand der Rechtspflege“ zu verhindern.

Zum Schutz von Mandanten, Mitarbeitern und deren Familien sind daher Einschränkungen im Kanzleibetrieb dergestalt erforderlich, dass Termine mit persönlicher Anwesenheit und Geschäftsreisen wenn irgend möglich vermieden und statt dessen die Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs und des „Homeoffice“ genutzt werden.

Die Rechtsanwaltskammer appelliert daher auch an die sächsische Justiz und Gerichtsbarkeit, die Bemühungen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu unterstützen und den Publikumsverkehr in den Gerichten auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sowie insbesondere Terminverlegungsanträgen der Parteien zu folgen, soweit nicht anberaumte Verhandlungstermine zum Schutz der Richterinnen und Richter, der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie aller anderen Justizangestellten bereits von Amts wegen verlegt wurden und nicht besondere Eilbedürftigkeiten oder andere wichtige Gründe entgegenstehen.

Nur durch die gemeinsamen Anstrengungen aller Beteiligten in Justiz und Rechtspflege wie auch der Verwaltung kann es überhaupt gelingen, die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen und gleichzeitig die notwendigsten Infrastrukturen der Rechtspflege als wesentlicher Bestandteil unseres Rechtsstaates aufrechtzuerhalten.

Erklärung zur Vorlage beim Bedarf einer Notbetreuung in Kita und Schule

Mit der Schließung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen seit heute kann nur noch eine Notbetreuung ermöglicht werden, wenn die Eltern in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Welche Bereiche das sind, ergibt sich aus einer Anlage zur Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese Anlage benennt Justizeinrichtungen, wie Gerichte und Staatsanwaltschaften, jedoch nicht die Anwaltschaft und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die RAK Sachsen wird sich daher an die Sozialministerin wenden und die unverzügliche Aufnahme der Anwaltschaft in diese Aufzählung der kritischen Infrastruktur fordern.

Um Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die eine Notbetreuung brauchen, schnell helfen zu können finden Sie hier eine Erklärung der RAK Sachsen zur Personenberechtigung von Rechtsanwälten und Mitarbeitern in Rechtsanwaltskanzleien als Bereich der kritischen Infrastruktur zur Vorlage in der Betreuungseinrichtung. Falls Sie eine individualisierte Erklärung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle (Kontakt).

 

 

 

Appell an die Justiz – BRAK-Präsident bittet Gerichte um größtmögliche Flexibilität

RAuN Dr. Ulrich Wessels appelliert an alle deutschen Gerichte, den von der Corona-Krise mittelbar oder unmittelbar betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entgegenzukommen.

„Es haben sich in den vergangenen Tagen vermehrt Kolleginnen und Kollegen an die BRAK gewandt und um Unterstützung gebeten“, so Wessels. „Wir alle sind aktuell mit einer Ausnahmesituation kon-frontiert, die uns viel abverlangt. Wir müssen nicht nur unseren Büroalltag so organisieren, dass wir weder uns noch unsere Mitarbeiter unnötiger Ansteckungsgefahr aussetzen, sondern müssen ggf. auch dafür sorgen, dass unsere Kinder betreut werden. Dies stellt die gesamte Anwaltschaft vor er-hebliche organisatorische und letztlich auch wirtschaftliche Herausforderungen“, so Wessels weiter.

Die Anwaltschaft ist daher auch auf die Unterstützung der Richterinnen und Richter angewiesen: „Ich bitte alle Gerichte, bereits anberaumte Termine, die nicht eilbedürftig sind, in Abstimmung mit den Parteivertreterinnen und Parteivertretern aufzuheben und auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Fristen sollten unter Berücksichtigung der aktuellen Situation möglichst großzügig gesetzt, Fristver-längerungsanträge wohlwollend behandelt werden. Dies dient insbesondere auch der Sicherung und Wahrung von Mandanteninteressen. Natürlich darf Corona nicht zu einem Stillstand der Rechtspflege führen. Gleichwohl wünsche ich mir für alle Kolleginnen und Kollegen größtmögliche Flexibilität und Unterstützung durch die Justiz“, bekräftigt Wessels.

Presseerklärung der BRAK vom 17. März 2020

PM der sächsischen Justiz zu den Auswirkungen des Corona-Virus

Nach der Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministerium der Justiz, und für Demokratie, Europa und Gleichstellung bereiten sich die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten mit verschieden Maßnahmen auf die Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie vor, u.a. durch die Erstellung von Notfallplänen und der Erweiterung von Heimarbeit.

Die Entscheidung über die Durchführung der Gerichtsverhandlungen obliegt dem zuständigen Gericht. Über Terminaufhebungen oder -verschiebungen informiert das Gericht rechtzeitig. Mit Blick auf die Entwicklung der Lage und die Situation in den anderen Bundesländern können auch in Sachsen perspektivisch erhebliche Einschränkungen beim Gerichtsalltag nicht ausgeschlossen werden. In jedem Fall soll sichergestellt sein, dass die Justiz arbeitsfähig bleibt und insbesondere dringende Fälle bearbeitet werden können. Über einen Notgeschäftsverteilungsplan entscheidet ggf. das jeweilige Gerichtspräsidium.

Einschränkungen bei Sprechzeiten und weiteren Angeboten können der jeweiligen Gerichtshomepage entnommen werden.

Die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen soll zunächst in der Regel aufgeschoben werden, um so weitere räumliche Kapazitäten in den Justizvollzugsanstalten für etwaige Quarantänefälle zu schaffen. Besuchsregelungen in den Justizvollzugsanstalten sind eingeschränkt.

FAQs und Hinweise zum Coronavirus SARS-CoV-2

Hinweise und Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Auswirkungen der aktuellen Situation auf den Kanzleibetrieb, welche die RAK München erstellte,  finden Sie hier.

Die BRAK informiert ebenfalls mit Hinweisen und einer Linksammlung.

Quarantäne wegen Corona-Virus – Landesdirektion Sachsen regelt Entschädigungszahlungen bei Verdienstausfall

Wer auf Grund des Corona-Virus offiziell unter Quarantäne gestellt wird, einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann über die Landesdirektion Sachsen eine Entschädigung beantragen.

Bei Angestellten zahlt in der Regel der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zunächst weiter. Dieser kann sich das Geld im Nachhinein von der Landesdirektion Sachsen auf Antrag erstatten lassen. Grundlage für die Entschädigung ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz). Danach bemisst sich die Entschädigung für die ersten sechs Wochen einer Quarantäne nach dem Verdienstausfall, also dem Netto-Arbeitsentgelt. Vom Beginn der siebenten Woche an richtet sich die Entschädigung nach der Höhe des Krankengeldes.

Sind Arbeitnehmer allerdings arbeitsunfähig – also vom Arzt krankgeschrieben –, treten die Leistungen des Arbeitgebers und der Krankenversicherung vorrangig ein. Für die Zeit einer Krankschreibung besteht daher kein Anspruch auf Entschädigung.

Nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten auch Selbstständige und Freiberufler den Verdienstausfall ersetzt. Grundlage der Berechnung der Entschädigung ist der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid.

Die Anträge sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Tätigkeitsunterbrechung oder dem Ende der Quarantäne bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Anträge sind unter dem angegebenen Link abrufbar:

 

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