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FBE Tagungen im März zum Internationalen Frauentag sowie anwaltlichem Auftreten vor dem Mediengericht

Der Europäische Anwaltsverband (FBE) lädt im März zu zwei Tagungen ein:

Fortbildungsangebot der RAK Sachsen 2023

Unsere Seminare bis Herbst 2023 sind online!

Auf unserem Portal können Sie sich aus zahlreichen Angeboten einen Überblick verschaffen und alle Seminare sofort buchen. Nutzen Sie hierfür gern unsere detaillierte Suchfunktion, um sich schnell einen Überblick über die angebotenen Seminare für Rechtsanwälte und Mitarbeiter zu verschaffen.

Hier gelangen Sie zu unserem Fortbildungsangebot.

Wir freuen uns Sie bei unseren Seminaren begrüßen zu dürfen.

 

Anwaltliches Berufsrecht I Kanzleigründung I Präsidentin RAK

Folge 151 des Jura-Podcasts „Irgendwas mit Recht“ mit Frau Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen, als Gast ist online.

Die aktuelle Folge des Jura-Podcasts „Irgendwas mit Recht“ befasst sich unter anderem mit dem anwaltlichen Berufsrecht und den Aufgaben der Rechtsanwaltskammern. Im Interview mit Herrn Rechtsanwalt Marc Ohrendorf, LL.M., führt Frau Rechtsanwältin Fuhrmann dabei nicht nur zu den Sanktionsmöglichkeiten, sondern generell zu den vielseitigen Aufgaben der Rechtsanwaltskammern aus.

Den Podcast können Sie unter folgendem Link anhören:

https://www.irgendwasmitrecht.de/jurapodcast-karriere-sabine-fuhrmann-imr151-praesidentin-der-rechtsanwaltskammer-kanzleigruendung-berufsrecht-jura-und-bwl/

Versehentliche Mehrfachsendung von Beitragsmitteilungen

Die RAK versendet bereits dieser Tage die individuellen Mitteilungen hinsichtlich des veränderten Kammerbeitrages 2023 (360,- Euro je Mitglied / ggf. zzgl. 70,- Euro je etwaigem weiterem beA). Bei der Übergabe an die beA-Schnittstelle ist am späten Nachmittag/frühen Abend des 10.01.2023 ein technisches Problem aufgetreten. Infolge dessen ist einigen Mitgliedern die Beitragsmitteilung zu unterschiedlichen Zeitpunkten mehrfach mit identischem Inhalt zugegangen. Dies bitten wir zu entschuldigen!

Der Versand ist zwischenzeitlich vorübergehend gestoppt, wir arbeiten an der Problemlösung.

Die inhaltliche Richtigkeit der bereits zugegangenen Beitragsmitteilungen ist hiervon nicht betroffen.

veränderter Kammerbeitrag 2023 (360,- Euro je Mitglied / ggf. zzgl. 70,- Euro je etwaigem weiterem beA)

Nachdem die Rechtsanwaltskammer dankenswerterweise die ersten Zahlungen auf den seit 01.01.2023 fälligen und bis zum 31.03.2023 zu überweisenden Mitgliedsbeitrag bereits unaufgefordert entsprechend § 3 der Beitragsordnung erreichten, weisen wir gern nocheinmal darauf hin, dass die Kammerversammlung am 04.07.2022 den Beitrag wie folgt festsetzte:

Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2023 beträgt 360,00 €. Der Mitgliedsbeitrag für diejenigen Mitglieder, für die mehr als ein beA eingerichtet wird, wird um jeweils 70,00 € für jedes zusätzliche beA erhöht.

Bitte passen Sie Ihre Überweisungs-/Daueraufträge o.ä. entsprechend an. Das individuelle Anschreiben zum Kammerbeitrag 2023 erhalten Sie wie gewohnt demnächst per beA.

Algorithmen, Ethik und Recht – Internationaler LegalTech-Wettbewerb des FBE

Der Europäische Anwaltsverband hat die nächste Ausgabe des Internationalen LegalTech-Wettbewerbs angekündigt. Das Thema der diesjährigen Ausgabe des Wettbewerbs lautet „Algorithmen, Ethik und Recht“.

Der Zweck des Wettbewerbs besteht darin, das Bewusstsein zu schärfen und innovatives Denken unter Anwälten zu Themen wie der Implementierung moderner Technologien in Rechtsdienstleistungen und der Erforschung innovativer Bereiche an der Schnittstelle von Recht und künstlicher Intelligenz zu fördern.

Der Wettbewerb richtet sich an Mitglieder der in der FBE zusammengeschlossenen Rechtsanwaltskammern. Der Teilnehmer muss eine Einzelperson oder ein Team von bis zu drei Personen sein. Die Einzelperson oder mindestens eine Person in einem Team muss ein der FBE angeschlossener Anwalt sein, der die Anwaltskammer vertritt; weitere Teammitglieder können IT-Spezialisten, Programmierer, UX-Experten, Hochschulstudenten oder Vertreter anderer Bereiche sein.

Die Teilnehmer werden ermutigt, Projekte vorzustellen, die nicht nur die theoretischen Möglichkeiten des Einsatzes neuer Technologien in juristischen Dienstleistungen (d.h. konzeptionelle Theorien zu den rechtlichen Implikationen des Einsatzes von KI), sondern auch praktische Konsequenzen solcher Phänomene für die Gesellschaft berücksichtigen und – sogar technische – Umsetzungsmöglichkeiten in diesem Bereich.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie gern der Homepage des FBE.

Poster – International Legal Tech Competition 2023

beA: 31.12.2022 – Signaturzertifikate auf Karten der ersten Generation verlieren Gültigkeit

Wir weisen erneut darauf hin, dass die Signaturzertifikate, die auf den beA-Karten Signatur der ersten Generation hinterlegt sind, am 31.12.2022 ihre Gültigkeit verlieren. Auch Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer und Anbieter von Kanzleisoftware hatten in den letzten Monaten in zahlreichen Veröffentlichungen darauf hingewiesen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich noch nicht um ein Folgezertifikat oder eine anderweitige Signiermöglichkeit bemüht haben, bitten wir, dies unverzüglich zu tun.

Weitere Informationen finden Sie im aktuellen beA-Newsletter der BRAK.

KAMMERaktuell Ausgabe 3/2022 mit Seminarangebot 2023 erschienen

In der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift KAMMERaktuell informieren wir u.a. über:

  • Vorstandswahl 2023
  • Wahl der 8. Satzungsversammlung
  • beA für Berufsausübungsgesellschaften
  • Treffen der befreundeten und benachbarten Rechtsanwaltskammern
  • Seminare der RAK Sachsen bis Ostern 2023

 

Wir wünschen eine interessante Lektüre!

Vorstandswahl 2023: Frist zur Benennung von Wahlvorschlägen bis 09. Januar 2023

Mit der 1. Wahlbekanntmachung vom 01.12.2022 informierte der Wahlausschuss über die im Jahr 2023 anstehende Vorstandswahl. Zu wählen sind 12 Vorstandsmandate.

Der Wahlzeitraum ist vom 20. Februar 2023, 12:00 Uhr bis 13. März 2023, 12:00 Uhr. Es wird elektronisch gewählt. Weitere Informationen zur Vorstandswahl 2023

Vorschläge für die Wahl in den Vorstand sind bis zum 09. Januar 2023, 16:00 Uhr, beim Wahlausschuss, c/o RAK Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden, einzureichen. Muster für die erforderlichen Erklärungen finden Sie hier:

Muster Benennung der/s Kandidatin/Kandidaten

Muster Einverständniserklärung

Muster Unterstützungserklärung

 

Rettungsversuch für Sammelanderkonten

Im Rahmen ihrer 4. Sitzung am 05.12.2022 befasste sich die 7. Satzungsversammlung, das sog.
Parlament der Anwaltschaft, erneut mit der Problematik der bankseitig massenhaft gekündigten
Anderkonten. Vorausgegangen war eine Änderung der Risikoeinstufung in den Auslegungs- und
Anwendungshinweisen (AuA) der BaFin. Um den sich hierdurch ergebenden erhöhten Prüfaufwand
bzgl. der seitens der Anwaltschaft unterhaltenen Konten zu vermeiden, waren Banken Anfang des
Jahres dazu übergegangen, Sammelanderkonten zu kündigen.

Um Rechtssicherheit für Kolleginnen und Kollegen zu schaffen und einen Beitrag zum Erhalt der Anderkonten zu leisten, beschloss die Satzungsversammlung eine weitgehende Änderung in § 4 BORA.

Für Einzelheiten der Änderung und deren gewünschte Auswirkung erlauben wir uns auf die Presserklärung der BRAK zu verweisen.

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