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Einladung zum Besuch des Sportausschusses des Bundestages

Der Gemeinsame Fachanwaltsausschuss Sportrecht der Rechtsanwaltskammern Sachsen und Thüringen folgt am 20. April 2023 der Einladung des Obmanns des Sportausschusses und Mitglied des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, Philipp Hartwig, MdB und wird den Sportausschuss im Paul-Löbe-Haus und den Deutschen Bundestag besuchen. Anschließend ist ein Besuch der Landesvertretung Sachsen geplant. Interessierte Kolleginnen und Kollegen, die sich über Sportrecht im Allgemeinen oder den Fachanwaltstitel im Speziellen informieren wollen, sind herzlich eingeladen, am Tagesausflug nach Berlin teilzunehmen. Bei Interesse melden Sie sich bitten bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Hendrik Pusch, Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses Sportrecht der Rechtsanwaltskammern Sachsen und Thüringen unter pusch@iq-recht.de. Eine gemeinsame Anreise mit der Deutschen Bahn ist geplant. Die Kosten sind von jedem/jeder Teilnehmer/in selbst zu tragen.

Kolleginnen und Kollegen zur Unterstützung des Moot Courts Strafrecht gesucht

Auch in diesem Jahr nimmt das Team der Universität Leipzig an der Endrunde des bundesweiten Moot Courts Strafrecht teil. In diesem Wettbewerb setzen sich die Studierenden mit unbekannten Fragen des Strafrechts auseinander und erarbeiten praxisorientierte Lösungsansätze. Unter Beteiligung von Teams aus elf Universitäten findet der Moot Court Strafrecht dieses Jahr an der Universität zu Köln statt. Vertreter der Universitäten Augsburg, Berlin, Bucerius Law School, Frankfurt, Greifswald, Halle, Köln, Leipzig, Nürnberg-Erlangen, Potsdam und Tübingen nehmen alljährlich teil. Die Schwerpunkte des Falles liegen auf dem Wirtschaftsstrafrecht und prozessualen Herausforderungen. Am 1. März 2023 begann die Vorbereitung innerhalb der Teams. Das Team erhielt einen – fiktiven – Sachverhalt, den sie sowohl aus der Perspektive der Anklagevertretung als auch aus Sicht der Verteidiger bearbeiten. In der Vorrunde treten die Teams im Rahmen einer simulierten Hauptverhandlung gegeneinander an. Auf die jeweils 20-minütigen Plädoyers folgen Replik und Duplik à 5 Minuten. Die beiden besten Teams ziehen in das Finale ein. Das Leipziger Team hat in der Vergangenheit bereits große Erfolge erzielt. Es belegte den großartigen 2. Platz im Vorjahr.

Um auch in diesem Jahr vergleichbare Ergebnisse zu erreichen, sucht das Team u.a. für die Vorrunden in Leipzig fachliche Unterstützung durch erfahrene Expertinnen und Experten aus der Praxis. Sie sollen die Verhandlungen in der Vorrunde leiten und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Fragen zu ihren Abschlussplädoyers stellen. Wenn Sie das Team der Uni Leipzig und den juristischen Nachwuchs unterstützen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an Frau Viktoria Piekarska, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Deutsches und Ausländisches Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medienstrafrecht Prof. Dr. Elisa Hoven oder an info@rak-sachsen.de.

Kurzvortrag des BMAS am 27.04.2023 zum Neuen Sozialen Entschädigungsrecht

Opfer von Gewalttaten haben Anspruch auf Leistungen der Opferentschädigung, kennen ihr Recht aber oft nicht. Sie kontaktieren aber Rechtsanwält*innen, etwa wegen einer Nebenklage, um Schadensersatzansprüche gegen den Täter geltend zu machen oder weil sie wegen der Tat Hilfe aus dem Sozialsystem benötigen (zum Beispiel, wenn die Tat zu einer Behinderung geführt hat). Es ist daher wichtig, dass Anwält*innen ihre Mandanten über deren potenzielle Ansprüche auf Opferentschädigung informieren.

Daher möchte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales i. R. einer kostenfreien, digitalen Veranstaltung am 27.04.2023 von 10 bis 12 Uhr über das Recht der Sozialen Entschädigung informieren. Näheres und den Zugang zu den Einwahldaten entnehmen Sie der Einladung des BMAS.

Wahl der Vertreter der RAK Sachsen in der 8. Satzungsversammlung – Feststellung Wahlergebnis am 06.04.2023, 11:00 Uhr

Am 05.04.2023 um 12:00 Uhr endet der Wahlzeitraum zur Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Sachsen in der 8. Satzungsversammlung. Der Wahlausschuss wird am Donnerstag, 06.04.2023, 11:00 Uhr zusammenkommen und das Wahlergebnis feststellen. Die Feststellung ist gemäß § 17 Abs. 4 WahlO Satzungsversammlung öffentlich. Mit Aufruf des folgenden Links können Sie an der Feststellung des Wahlergebnisses teilnehmen:

https://raksachsen.my.webex.com/raksachsen.my/j.php?MTID=mf8de421a5718313da5fcbba7cf8bd671

Sobald sich die gewählten Kandidaten zur Annahme der Wahl erklärt haben, wird der Wahlausschuss das Wahlergebnis bekanntmachen (3. Wahlbekanntmachung). Die 3. Wahlbekanntmachung wird den Kammermitgliedern per beA übersendet.

Schließung der Kasse – Zahlstelle – beim Amtsgericht Pirna zum 31.03.2023

Der Direktor des Amtsgerichts Pirna informierte die Rechtsanwaltskammer Sachsen darüber, dass die beim AG Pirna eingerichtete Zahlstelle zum 31.03.2023 geschlossen wird.

Ab diesem Zeitpunkt ist ein Bargeldverkehr mit dem AG Pirna nicht mehr möglich. Sämtliche Zahlungen sind unbar abzuwickeln. Der Verkauf von Gebührenstemplerabdrucken wird ebenfalls eingestellt.

Wahl der Vertreter der RAK Sachsen in der 8. Satzungsversammlung

Kandidaten

Die Amtszeit der 7. Satzungsversammlung endet nach vier Jahren am 30. Juni 2023. Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Sachsen sind daher gemäß § 191b Abs. 1, 2 BRAO aufgerufen, drei stimmberechtigte Mitglieder der 8. Satzungsversammlung zu wählen. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 21.02.2023 die eingegangenen Wahlvorschläge geprüft und folgende Kandidaten zur Wahl zugelassen:

Der Wahlausschuss bestimmte den Wahlzeitraum auf den 15. März 2023, 12:00 Uhr bis 05. April 2023, 12:00 Uhr.

Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Teilnahme an der Wahl die anwaltliche Selbstverwaltung im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank!

Jörg Krüger

Rechtsanwalt

Wahlleiter

3. Wahlbekanntmachung – Ergebnis der Wahl des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Sachsen

3. Wahlbekanntmachung
Ergebnis der Wahl des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Wahlausschuss zur Wahl des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Sachsen gibt das Ergebnis der Wahl gemäß § 19 Abs. 3 WahlO Vorstand wie folgt bekannt:

Gesamtzahl der Wahlberechtigten: 4.404

Zahl der Wähler: 680

Zahl der gültigen elektronischen Stimmzettel: 677

Zahl der ungültigen elektronischen Stimmzettel: 3

Zahl der gültigen Stimmen: 4.486

Die Zahl der ungültigen Stimmen ist nicht feststellbar, da das elektronische Wahlsystem die Abgabe ungültiger Einzelstimmen nicht zuließ.

Gewählt wurden in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl folgende Kandidatinnen und Kandidaten:

Kandidat/inStimmen
Heike Bruns417
Uta Modschiedler405
Dr. Kati Lang396
Curt-Matthias Engel393
Franziska Zönnchen, LL.M.356
Jan Weidemann346
Frank Stange342
Markus M. Merbecks340
Dr. Axel Schweppe337
Matthias Schumann319
Carolin Helmecke304
Thomas Mulansky297

Die Gewählten haben die Wahl angenommen.

Auf den weiteren Kandidaten entfiel folgende Stimmenzahl:

Dr. Jens Wuttke                           234 Stimmen

Der nicht gewählte Kandidat ist Ersatzmitglied für das nächste ggf. ausscheidende Vorstandsmitglied.

Gemäß § 20 WahlO Vorstand gilt Folgendes:

(1) Jeder Wahlberechtigte kann die Wahl binnen eines Monats nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses in der dritten Wahlbekanntmachung beim Wahlausschuss schriftlich anfechten. Die Frist beginnt mit dem dritten Tag nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses.

(2) Die Wahlanfechtung hat keine aufschiebende Wirkung

(3) Die Wahlanfechtung kann nur darauf gestützt werden, dass gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen wurde und die Möglichkeit besteht, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis beeinflusst worden ist.

(4) Über die Wahlanfechtung entscheidet der Wahlausschuss. Die Entscheidung des Wahlausschusses ist mit Rechtsmittelbelehrung durch förmlich zugestellten Brief dem Anfechtenden und demjenigen mitzuteilen, dessen Wahl für ungültig erklärt worden ist.

(5) Die Wahl wird wiederholt, soweit sie für ungültig erklärt wird.

Die Anschrift des Wahlausschusses lautet:

Rechtsanwaltskammer Sachsen

Glacisstraße 6

01099 Dresden

Im Namen des Wahlausschusses danke ich Ihnen für die Teilnahme an der Wahl und wünsche den gewählten Vorstandsmitgliedern viel Freude und Erfolg bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.

 

Dr. Christoph Munz

Rechtsanwalt

Wahlleiter

Veranstaltungshinweis: Digitale Zukunft des Zivilprozesses?

Der Anwaltsverband Sachsen e.V. und das Institut für Anwaltsrecht der Universität Leipzig laden zu einer Veranstaltung zum Thema „Digitale Zukunft des Zivilprozesses?“ ein. Dabei soll insbesondere der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 23.11.2022 diskutiert werden.

Neben Vertretern aus der Justiz diskutieren mit Ihnen Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen und Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins.

Die Veranstaltung findet am 28. März 2023, ab 16:30 Uhr im Vortragssaal der Bibliothek der Universität Leipzig (Bibliotheca Albertina) statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Vorstandswahl 2023 – Feststellung des Wahlergebnisses am 14.03.2023, 16:00 Uhr

Heute endete der Wahlzeitraum zur Wahl des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Der Wahlausschuss wird am Dienstag, 14. März 2021, 16:00 Uhr, zusammenkommen und das Wahlergebnis feststellen. Die Feststellung ist gem. § 17 Abs. 4 WahlO Vorstand öffentlich. Mit Aufruf des folgenden Links, können Sie an der Feststellung des Wahlergebnisses teilnehmen

https://raksachsen.my.webex.com/raksachsen.my/j.php?MTID=md7b12fbb853c693089bd6ae06e36d4f3

Sobald sich die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten zur Annahme der Wahl erklärt haben, wird der Wahlausschuss das Wahlergebnis bekanntmachen (3. Wahlbekanntmachung). Die 3. Wahlbekanntmachung wird den Kammermitgliedern per beA übersendet.

Kandidatinnen und Kandidaten Vorstandswahl 2023

Kandidatinnen und Kandidaten

Im Jahr 2023 ist der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen neu zu wählen. Mit Ablauf des 31. März 2023 endet die Legislatur der Hälfte der Mitglieder des Vorstandes. Neu zu wählen sind 12 Vorstandsmitglieder. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.01.2023 die eingegangenen Wahlvorschläge geprüft und folgende Kandidaten und Kandidatinnen zur Wahl zugelassen:

Den Wahlzeitraum bestimmte der Wahlausschuss auf den 20. Februar 2023, 12:00 Uhr bis 13. März 2023, 12:00 Uhr.

Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Teilnahme an der Wahl die anwaltliche Selbstverwaltung im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank!

Dr. Christoph Munz

Rechtsanwalt                                                                                                                                                                                                                                         Wahlleiter

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