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Anhebung der Empfehlung für die Ausbildungsvergütung

Ein Blick auf die Entwicklung der Ausbildungsverhältnisse in den Jahren 1998 bis 2022 (jeweils zum 30.09.) zeigt, dass die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsangestellten vor allem in den letzten 10 Jahren bundesweit kontinuierlich sinkt (siehe die Grafik und den Jahresvergleich der BRAK hier).

Diese dramatische Entwicklung ist – abgesehen von vereinzelten Anstiegen, wie in 2021, die ggf. auf äußere Einflüsse zurückzuführen sind – auch im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Sachsen zu beobachten: Betrug die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse zum 30.09.2012 immerhin 130, waren es zum 30.09.2022 nur noch 86 und damit ca. 33,8 % bzw. 1/3 weniger. Die Auswirkungen dieser Entwicklung sind inzwischen in Gestalt eines massiven Fachkräftemangels in unseren Kanzleien deutlich zu spüren.

Um im Interesse unserer Mitglieder den Fachkräftenachwuchs zu fördern sowie die Wettbewerbsfähigkeit mit vergleichbaren Berufsbildern zu sichern, sind attraktive Signale für den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsangestellten notwendig. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen hat deshalb in seiner Sitzung am 15.03.2023 mit großer Mehrheit beschlossen, die Empfehlung für die Ausbildungsvergütung anzuheben.

Für das laufende Schuljahr 2022/23 beträgt die empfohlene Ausbildungsvergütung:
im 1. Ausbildungsjahr 850,00 Euro (brutto),
im 2. Ausbildungsjahr 950,00 Euro (brutto) und
im 3. Ausbildungsjahr 1.050,00 Euro (brutto).

Ab dem Schuljahr 2023/24 beträgt die empfohlene Ausbildungsvergütung:
im 1. Ausbildungsjahr 1.150,00 Euro (brutto),
im 2. Ausbildungsjahr 1.250,00 Euro (brutto) und
im 3. Ausbildungsjahr 1.350,00 Euro (brutto).

Wir empfehlen daher, dass alle gegenwärtig im Schuljahr 2022/2023 bestehenden und für das kommende Schuljahr 2023/2024 bereits abgeschlossenen Ausbildungsverträge auf diese Beträge hin geprüft und ggf. angepasst werden.

Bitte beachten Sie: Ausbildungsvergütungen für Auszubildende, die ihre Ausbildung im Schuljahr 2023/2024 oder später beginnen und die die Kammerempfehlungen um mehr als 20 % unterschreiten, gelten als nicht angemessen i.S.d. § 17 Abs. 1 BBiG.

Pilotierung der elektronischen Gerichtsakte am Sächsischen Finanzgericht – Hinweise für einzureichende elektronische Dokumente

Bei dem Sächsischen Finanzgericht begann ab dem 2. Mai 2023 die Pilotierung der elektronischen Gerichtsakte, alle ab diesem Tag neu eingehenden Verfahren werden elektronisch geführt.
Die an der Pilotierung beteiligten Stellen gehen davon aus, dass es zu keinen wesentlichen technischen Problemen kommt und insbesondere der Empfang und der Versand elektronischer Dokumente in gleicher Weise reibungslos abläuft wie dies spätestens seit 1. Januar 2022 der Fall ist.

Damit künftig elektronisch übersandte Schriftstücke schnell und sicher – nicht nur bei elektronischen, sondern auch bei noch in Papierform geführten Akten – die im Gericht zuständige Person erreichen, ist es erforderlich, dass die Aktenzeichen in einer bestimmten Weise formatiert ist. Das Aktenzeichen sollte in einer üblichen Schriftart geschrieben werden. Zusätzliche Buchstaben, Sonderzeichen, Worte oder Leerzeichen (selbst „Az.: … „) verhindern das automatische Zuordnen zum Verfahren und verzögern die Bearbeitung. Bei verfahrenseinleitenden Schriftsätzen wäre es sinnvoll, den Vermerk „Neueingang“ anzubringen. Günstig für die Bearbeitung, d.h. auch die Weiterleitung an die gegnerische Partei, ist eine Übersendung der Schriftsätze und Anlagen in einzelnen, voneinander getrennten und genau bezeichneten Dateien (z.B. Anlage 1 ). Wenn eine andere Bezeichnung gewählt wird, sollte der Dateiname der Anlage maximal 60 Zeichen und einen Bezug zum Inhalt der Anlage enthalten (z.B. Umsatzsteuerbescheid) und nach dem Ausdrucken für gerichtliche Papierakten auch auf dem Dokument selbst zu finden sein. Handschriftliche Vermerke oder Zusätze sollten unterbleiben.

Mitarbeiter (m/w/d) in der Geschäftsstelle der RAK Sachsen

Unterstützen Sie die RAK Sachsen mit Ihrem Know-how!

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen ist die Selbstverwaltung von über 4.400 im Freistaat Sachsen zugelassenen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen. Die berufsrechtliche Interessenvertretung der sächsischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und die gesetzliche Aufgabenerfüllung stehen in unserem Fokus. Wir befassen uns u.a. mit dem anwaltlichen Berufsrecht, der Aus- und Fortbildung und sind Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger.

Die RAK Sachsen sucht für ihre Geschäftsstelle in Dresden zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

Mitarbeiter (m/w/d), bevorzugt in Vollzeit

So unterstützen Sie uns:

  • Sie erledigen Verwaltungsverfahren und -aufgaben der RAK Sachsen bspw. im Rahmen der Zulassung, des anwaltlichen Berufsrechts, der Fachanwaltschaften, des Datenschutzes und der Geldwäscheaufsicht
  • Sie verantworten den physischen wie digitalen Post- und Aktenlauf sowie das Fristenmanagement der Geschäftsstelle
  • Sie unterstützen Vorstand, Geschäftsführung und juristische Referenten bei der Umsetzung der Kammeraufgaben
  • Sie sind Ansprechpartner für die Kammermitglieder

 Wie wir Sie uns vorstellen:

  • Sie haben eine Berufsausbildung z.B. als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r oder im Bereich Bürokommunikation oder Bankwesen
  • Sie nutzen gern Dokumentenmanagementsysteme und sind fit im Umgang mit MS Office
  • Sie haben gern Kontakt mit anderen Menschen und reagieren auch in Stresssituationen freundlich und kompetent
  • Sie haben Freude am serviceorientierten Arbeiten
  • Sie arbeiten gern selbständig und schätzen Teamarbeit

Das können Sie von uns erwarten:

  • eine unbefristete Anstellung bei angemessener Vergütung
  • eine angenehme Arbeitsatmosphäre, ein sympathisches, kleines Team und flache Hierarchien
  • einen modernen Arbeitsplatz in zentraler, gut erreichbarer Lage in Dresden
  • viele Möglichkeiten, sich fortzubilden und weiterzuentwickeln
  • gute Vereinbarkeit von Arbeit und Familie

Sie haben Interesse, die RAK Sachsen in ihrer Arbeit zu unterstützen? Dann lernen Sie unser Team kennen! Schwerbehinderte sind ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mitsamt Gehaltsvorstellungen per E-Mail an:

joerg.freund@rak-sachsen.de

Bis zur Entscheidung über die Stellenbesetzung werden Ihre Daten elektronisch gespeichert.

Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an: (0)351 31 85 90

Ihr Ansprechpartner, Herr Rechtsanwalt Jörg Freund, freut sich auf Sie.

Geschäftsstelle der RAK Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden, www.rak-sachsen.de

eingestellt am 16.05.2023

Bewerbertag Recht am 08. Juni 2023 im Landgericht Leipzig

Der Leipziger Anwaltverein wird auch in diesem Jahr eine Veranstaltung für das Kennenlernen des Juristischen Nachwuchses in Leipzig und Umgebung mit Rechtsanwaltskanzleien durchführen. Ziel der Veranstaltung ist es, Kontakte zwischen Kanzleien der Sächsischen, Sachsen-anhaltinischen und Thüringer Anwaltvereine und Arbeitgeberkanzleien einerseits und interessierten Referendaren sowie juristischem Studentennachwuchs herzustellen. Dabei geht es nicht nur um Ausbildungsstellen für Anwalts- oder Wahlstation, sondern auch um Stellen für Praktika, wissenschaftliche Mitarbeit oder Anstellung nach dem 2. Examen. Auch Studenten können die Veranstaltung als Kontaktplattform für Praktika und zum Kennenlernen für spätere wissenschaftliche Hilfsarbeiten oder Anstellungen nutzen.

Die Veranstaltung wird am Donnerstag, 08. Juni 2023, von 17:00 – ca. 19:00 Uhr im Landgericht Leipzig, Hartkortstraße 9 – Schwurgerichtssaal – 04107 Leipzig, stattfinden.

Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen wollen oder weitere Informationen dazu benötigen, wenden Sie sich bitte bis Mittwoch, 17.05.2023, an den Anwaltverein Leipzig unter info@anwaltverein-leipzig.de.  

STAR-Umfrage 2023 zur wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft

Das Institut für Freie Berufe führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. In diesem Jahr geht es insbesondere um die wirtschaftliche Situation der Anwaltschaft. Die Befragung findet, wie schon im Jahr zuvor, rein digital statt.

Wir würden uns über eine Beteiligung von Ihnen an der STAR-Umfrage sehr freuen.

Die Befragung benötigt 15 bis 20 Minuten Ihrer Zeit. Sie ist streng vertraulich und anonym. Natürlich können Sie, wie in den Jahren bisher, eine Individualauswertung der Daten durch das IFB beauftragen.

Bitte unterstützen Sie die Forschung zur Anwaltschaft und nehmen unter folgendem Link ab 02.05.2023 bis zum 31.07.2023 an der Befragung teil:

https://t1p.de/star2023

Für Fragen und Hinweise zur Befragung wenden Sie sich gerne an die Studienleitung des IFB, Frau Nicole Genitheim (nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de).

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns herzlich im Voraus.

Tagung zum Anwaltsrecht am 12.5.2023 in Leipzig

Das Institut für Anwaltsrecht der Leipziger Juristenfakultät veranstaltet in Kooperation mit dem Forschungszentrum für Berufsrecht (ZBR) der Universität Graz am 12. Mai 2023 in Leipzig eine rechtsvergleichende Tagung zum anwaltlichen Berufsrecht in Österreich und Deutschland. Dieser internationale Austausch über grundlegende und aktuelle Fragen des Anwaltsrechts soll den Horizont für alternative Regelungsansätze und Erfahrungen aus anderen Ländern öffnen, neue Perspektiven für die eigene Rechtsentwicklung erschließen sowie Fundamente für internationale Harmonisierungen legen. Da die Veranstaltung Beiträge von Wissenschaftlern und Praktikern vereint, dient sie ferner dem Wissenstransfer zwischen Forschung und Rechtsanwendung, der hier um eine europäische Dimension erweitert wird.

Die Teilnahme ist kostenfrei (Tagungsankündigung nebst Programm). Um rechtzeitige Anmeldung an sekretariat.loyal@uni-leipzig.de wird gebeten.

Veranstaltungsort:
Bibliotheca Albertina (Vortragssaal)
Beethovenstraße 6, 04107 Leipzig

3. Wahlbekanntmachung – Ergebnis der Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Sachsen in der 8. Satzungsversammlung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Wahlausschuss zur Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Sachsen in der 8. Satzungsversammlung gibt das Ergebnis der Wahl gemäß § 19 Abs. 3 WahlO Satzungsversammlung wie folgt bekannt:

Gesamtzahl der Wahlberechtigten: 4.423

Zahl der Wähler: 351

Zahl der gültigen elektronischen Stimmzettel: 347

Zahl der ungültigen elektronischen Stimmzettel: 4

Zahl der gültigen Stimmen: 787

Die Zahl der ungültigen Stimmen ist nicht feststellbar, da das elektronische Wahlsystem die Abgabe ungültiger Einzelstimmen nicht zuließ.

Gewählt wurden in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl folgende Kandidaten:

Kandidat                                                  Stimmen

 

Jörg Freund                                                     274

Dr. Christoph Munz                                         270

Georg Blanz                                                     243

Die Gewählten haben die Wahl angenommen.

Potentielle Ersatzmitglieder für ausscheidende Mitglieder gibt es nicht, da es lediglich drei Kandidaten bei drei zu entsendenden Vertretern gab.

 

Gemäß § 20 WahlO Satzungsversammlung gilt Folgendes:

(1) Jeder Wahlberechtigte kann die Wahl binnen eines Monats nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses in der dritten Wahlbekanntmachung beim Wahlausschuss schriftlich anfechten. Die Frist beginnt mit dem dritten Tag nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses.

(2) Die Wahlanfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.

(3) Die Wahlanfechtung kann nur darauf gestützt werden, dass gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen wurde und die Möglichkeit besteht, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis beeinflusst worden ist.

(4) Über die Wahlanfechtung entscheidet der Wahlausschuss. Die Entscheidung des Wahlausschusses ist mit Rechtsmittelbelehrung durch förmlich zugestellten Brief dem Anfechtenden und demjenigen mitzuteilen, dessen Wahl für ungültig erklärt worden ist.

(5) Die Wahl wird wiederholt, soweit sie für ungültig erklärt wird.

Die Anschrift des Wahlausschusses lautet:

Rechtsanwaltskammer Sachsen

Glacisstraße 6

01099 Dresden

 

Im Namen des Wahlausschusses danke ich Ihnen für die Teilnahme an der Wahl und wünsche den gewählten Vertretern viel Freude und Erfolg bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Jörg Krüger

Rechtsanwalt

Wahlleiter

 

FBE-Kongress, Amsterdam, 15.-17. Juni 2023 – „Neue ethische Dilemmata: ein Hindernis für den Zugang zur Rechtsstaatlichkeit?“

Save the Date! FBE-Generalkongress in Amsterdam, 15.-17. Juni 2023. Hauptthema: „Neue ethische Dilemmata: ein Hindernis für den Zugang zur Rechtsstaatlichkeit?“. Registrierungslink in den folgenden Tagen verfügbar.

Rechtsanwaltskammer Sachsen fordert eine zweite juristische Fakultät für den Freistaat Sachsen

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen als Selbstverwaltungsorgan aller im Freistaat Sachsen zugelassener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erinnert erneut und eindringlich an die Bedeutung der qualifizierten Ausbildung des juristischen Nachwuchses für den Justizstandort Sachsen und die Stärkung des demokratischen Rechtsstaats mit einer funktionsfähigen Gewaltenteilung.

Die gegenwärtige Situation zeigt jedoch, dass die volljuristische Ausbildung im Freistaat Sachsen nicht ausreichend ist, um den Bedarf an juristischem Nachwuchs in allen Bereichen der Rechtspflege zu decken.

Angesichts der aktuellen Altersstruktur und der demografischen Entwicklung werden in den Jahren ab 2028 hunderte Stellen in der Anwaltschaft, bei den Notaren, in der Justiz (Gerichte und Staatsanwaltschaften) und der öffentlichen Verwaltung nicht besetzt werden können. Dies kann und wird den Zugang zum Recht für jeden Einzelnen erheblich erschweren – deshalb besteht dringender Handlungsbedarf.

Zusätzlich zeigt sich schon jetzt deutlich der Reformbedarf des Jurastudiums angesichts zunehmender Digitalisierung und fehlender Fähigkeiten im Bereich von Legal Engineering und Legal Tech. Dass auch die Studierenden unabhängig vom Standort mit der juristischen Ausbildung unzufrieden sind, zeigen bundesweite Umfragen wie die von iur.reform.

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen fordert deshalb die Einrichtung einer zweiten juristischen Fakultät im Freistaat Sachsen, die sich offen für ein reformiertes und innovatives Jurastudium zeigt.

 

Hintergrundinformationen:

Obwohl sich jedes Jahr über 700 Erstsemester für das Jurastudium an der Universität Leipzig einschreiben, genügt dies schon jetzt nicht, um den in allen Bereichen der Rechtspflege benötigten juristischen Nachwuchs auszubilden. Nur knapp die Hälfte der Erstsemester schließt das Studium mit dem ersten Staatsexamen ab.

In den Jahren 2018-2022 haben im Freistaat Sachsen durchschnittlich nur jeweils ca. 260 Referendarinnen und Referendare den juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen begonnen. Nur ca. die Hälfte von ihnen hat an der Juristenfakultät Leipzig studiert.

Mit einer weiteren juristischen Fakultät in Sachsen werden Anreize geschaffen, das Referendariat auch außerhalb des Universitätsstandorts Leipzig abzuleisten und nach dem 2. Staatsexamen im Bereich der Rechtspflege tätig zu werden – und zwar in ganz Sachsen.

 

Kontakt und weitere Informationen:

Sabine Fuhrmann
Präsidentin der RAK Sachsen
sabine.fuhrmann@rak-sachsen.de

Anja Schüpferling
Geschäftsführerin der RAK Sachsen
anja.schuepferling@rak-sachsen.de

Telefon: 0351 /31 85 90

Über die RAK: Die Rechtsanwaltskammer Sachsen (RAK) ist die Selbstverwaltungsorganisation der Rechtsanwälte in Sachsen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt sie die Interessen ihrer mehr als 4.400 Mitglieder. Die Kammer ist unter anderem für die Berufsaufsicht zuständig, vermittelt bei Streitigkeiten mit Anwälten, beteiligt sich an der Ausbildung von Rechtsreferendaren, übernimmt die Prüfung von Rechtsanwaltsfachangestellten und vergibt Fachanwaltsbezeichnungen. Präsidentin der RAK Sachsen ist Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann (Leipzig). Der Vorstand besteht aus 23 Mitgliedern, die von den Kammermitgliedern (in Sachsen zugelassene Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften) gewählt werden.

Internet: www.rak-sachsen.de

Die Pressemitteilung finden Sie hier zum Download.

Konjunkturumfrage in den Freien Berufen

Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt derzeit im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) wieder die Konjunkturbefragung der Freien Berufe durch. Gegenstand der aktuellen Umfrage ist neben der aktuellen konjunkturellen Lage das Thema Künstliche Intelligenz (KI), deren Einsatzfelder im Bereich der Freien Berufe und die Frage, ob KI zur Abschwächung des Fachkräftemangels beitragen kann. Darüber hinaus werden einige grundlegende Fragen zum Thema Versicherungsschutz in der Schwangerschaft bei Selbständigen gestellt.

Das IFB bittet um Unterstützung. Die Umfrage ist als Onlinebefragung konzipiert und vollkommen anonym. Die Teilnahme ist bis zum 30.04.2023 möglich.

Zur Umfrage gelangen Sie hier.

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